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6 U 95/12 - Mitverschulden des gestürzten Passanten bei nicht gestreutem Gehweg: Räumpflicht, Streupflicht, WinterdienstLeitsatz: 1. Kommt ein Fußgänger auf einem nicht geräumten und nicht gestreuten Gehweg infolge Eisglätte zu Fall, steht damit nicht im Wege eines Anscheinsbeweises fest, dass er den ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Selbst wenn ihm als Anlieger der Zustand des Gehweges bekannt war, folgt daraus noch nicht, dass er zwingend mit dem Vorhandensein von Eisflächen infolge der Unebenheit des Gehweges hätte rechnen müssen. 2. Ein Mitverschulden kann anzunehmen sein, wenn dem Geschädigten eine gefahrlose Alternative zur Verfügung stand oder kein besonderer Anlass für das Betreten des Gehweges bestand und der Geschädigte ohne besondere Not in Kenntnis einer möglichen Glätte den Gehweg betreten hat. Hierzu müssen konkrete Feststellungen getroffen werden; der pauschale Vorwurf, der Geschädigte hätte keine ausreichenden Vorkehrungen zur Beherrschung der Gefahr getroffen, reicht nicht aus. 3. Bei einer distalen dislozierten Unterarmfraktur rechts, einer distalen dislozierten Humerusfraktur rechts sowie einer distalen dislozierten Radiusfraktur links, insgesamt vier stationären Operationen sowie weiteren zwei ambulanten Operationen, einer stationären Behandlung von 35 Tagen und einer als Dauerschaden verbleibenden erheblichen Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Armes sowie Taubheitsgefühlen im Unterarm und in der Hand, im Körper verbleibenden Metallteilen und Narben am rechten Arm und den Handgelenken ist ein Schmerzensgeld von 20.000 € angemessen.OLG Brandenburg23.07.2013
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6 W 189/12 - Aufgebotsverfahren gegen einen im Grundbuch eingetragenen verstorbenen Miteigentümer eines Grundstücks; Beendigung des mittelbaren Besitzes durch Anordnung der staatlichen Verwaltung; Erlangung des Eigenbesitzes an einem Grundstück im BeitrittsgebietLeitsatz: 1. Auch der im Grundbuch eingetragene verstorbene Miteigentümer eines Grundstücks kann im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist. Der mittelbare Besitzer kann Eigenbesitzer sein, wenn er den Willen hat, die Sache wie ein Eigentümer zu besitzen, und wenn er die tatsächliche Sachherrschaft innehat. 2. Der mittelbare Besitz an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück endete mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung, da nicht angenommen werden kann, dass der staatliche Verwalter als eine Art Treuhänder die Sachherrschaft über ein Grundstück dem nach Westdeutschland übergesiedelten Eigentümer vermitteln will. Dem in der Bundesrepublik ansässigen Eigentümer stand auch kein für die Annahme von Eigenbesitz erforderlicher Herausgabeanspruch gegen den staatlichen Verwalter zu. 3. Eigenbesitz an einem in der ehemaligen DDR belegenen und unter staatlicher Verwaltung stehenden Grundstück kann frühestens mit dem Funktionswandel der staatlichen Verwaltung infolge der Gemeinsamen Erklärung der deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 ab dem 1. Juli 1990 bzw. mit dem Ablauf der staatlichen Verwaltung zum 31. Dezember 1992 in Betracht kommen (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 268/97 -, ZOV 1999, 270). (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg22.07.2013
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6 U 11/12 - Nutzungsentschädigung bzw. Schadensersatz bei nicht vollständiger Räumung; nicht erfüllte RückbaupflichtLeitsatz: Ob die Nichterfüllung der Rückbauverpflichtung einen Nutzungsentschädigungsanspruch bewirken kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg16.07.2013
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8 U 233/12 - Rentenzahlung auf Kreditkartenkonto; anderweitige VerfügungLeitsatz: Abhebungen mittels Kreditkarte stellen keine anderweitige Verfügung im Sinne von § 118 Abs. 3 Satz 3 SGB VI dar, weil sie - anders als Abhebungen mit EC-Karte - einen Aufwendungsersatzanspruch des kreditkartenführenden Geldinstituts gegen den Karteninhaber zur Folge haben.KG20.06.2013
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6 U 19/13 - Untersagung einer unzulässigen Untervermietung; Nutzung von zu Hotelbetrieb überlassenen Räumen als Fremden- oder AsylantenheimLeitsatz: Im Wege der einstweiligen Verfügung kann dem Mieter eine vertragswidrige Untervermietung untersagt werden. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg20.06.2013
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28 U 21/12 - Grenzgarage mit weniger als 3 m Höhe im seitlichen GrenzabstandLeitsatz: 1. Bauordnungsrechtliche Vorschriften über den seitlichen Grenzabstand haben nachbarschützende Wirkung, so dass sich bei Verletzung ein Rückbauanspruch aus § 1004 BGB ergeben kann. Dem Rückbauanspruch steht eine Baugenehmigung entgegen, sofern nicht bei der Bauausführung davon wesentlich abgewichen wurde. 2. Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m sind ohne eigene Abstandsfläche zum Nachbargrundstück zulässig; eine Aufschüttung, die aus sachlichen Gründen vorgenommen wurde, ist bei der Messung zu berücksichtigen. Maßgebend sind nur die Geländeverhältnisse auf dem Baugrundstück, nicht diejenigen auf dem Nachbargrundstück. (Leitsätze der Redaktion)KG12.06.2013
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I-24 U 191/12 - Widerruf des AnerkenntnissesLeitsatz: Ein Anerkenntnis gemäß § 307 Satz 1 ZPO ist als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerruflich. Ausnahmen gelten jedoch, wenn das Anerkenntnis durch ein Verhalten veranlasst worden ist, das einen Restitutionsgrund abgäbe, die Berufung auf das Anerkenntnis rechtsmissbräuchlich wäre oder wenn ein Abänderungsgrund im Sinne von §§ 323, 323 a ZPO, 238, 239 FamFG entsteht. Entsprechendes muss auch gelten, wenn ein Umstand eintritt, der eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO rechtfertigen würde.OLG Düsseldorf04.06.2013
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1 W 86/13 - Eintragung eines Amtswiderspruchs, EigentümerwechselLeitsatz: Wird bei einer durch vollmachtlose Vertreter erklärten Auflassung die Rückwirkung der erforderlichen Genehmigungen ausgeschlossen, fällt der Zeitpunkt der Einigung und derjenige, zu dem die darauf gerichteten Erklärungen wirksam werden auseinander. Es kann offenbleiben, ob die Auflassung deshalb unwirksam ist. Die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist nicht veranlasst, wenn die Auslegung des Grundbuchamts bei Eintragung eines Eigentümerwechsels, der Ausschluss der Rückwirkung erforderlicher Genehmigungen beziehe sich nicht auf die mit dem schuldrechtlichen Vertrag zugleich beurkundete Auflassung, rechtlich vertretbar ist.KG30.05.2013
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2 Ws (Reha) 17/13 - Einweisung in Spezialheim, sachfremder Zweck, Fehlen aufnahmebereiter DritterLeitsatz: Der Beschluss, einen Jugendlichen in einen Jugendwerkhof einzuweisen, kann sachfremden Zwecken i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG gedient haben, wenn nicht berücksichtigt wurde, dass vorrangig aufnahmebereite Dritte (hier: die leibliche Mutter) als Erziehungsberechtigte zur Verfügung gestanden hätten. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg28.05.2013
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1 Ws (Reha) 24/12 - Geltendmachung von Zinsen nach Rückforderung der KapitalentschädigungLeitsatz: Die rückwirkende Geltendmachung von Zinsen gemäß § 49 a Abs. 3 VwVfG BB über einen Zeitraum von - wie hier - 14 Jahren verstößt gegen Treu und Glauben und ist lediglich für einen Zeitraum von drei Jahren (rückwirkend ab dem Rückforderungsbescheid) zulässig.OLG Brandenburg23.05.2013