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Urteil Rentenzahlung auf Kreditkartenkonto
Schlagworte
Rentenzahlung auf Kreditkartenkonto; anderweitige Verfügung
Leitsatz
Abhebungen mittels Kreditkarte stellen keine anderweitige Verfügung im Sinne von § 118 Abs. 3 Satz 3 SGB VI dar, weil sie - anders als Abhebungen mit EC-Karte - einen Aufwendungsersatzanspruch des kreditkartenführenden Geldinstituts gegen den Karteninhaber zur Folge haben.
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