« zurück zur Suche
Urteil Geltendmachung von Zinsen nach Rückforderung der Kapitalentschädigung
Schlagworte
Geltendmachung von Zinsen nach Rückforderung der Kapitalentschädigung
Leitsatz
Die rückwirkende Geltendmachung von Zinsen gemäß § 49 a Abs. 3 VwVfG BB über einen Zeitraum von - wie hier - 14 Jahren verstößt gegen Treu und Glauben und ist lediglich für einen Zeitraum von drei Jahren (rückwirkend ab dem Rückforderungsbescheid) zulässig.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat