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III ZR 323/12 - Unwirksame Satzung eines Abwasserzweckverbandes; Amtspflichtverletzung; Staatshaftung; Pflichtverletzung der KommunalaufsichtLeitsatz: a) Aus der Kommunalaufsicht des Staates können sich auch gegenüber einem kommunalen (Vor-) Zweckverband Amtspflichten zur sachgemäßen Ausübung dieser Aufsicht ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - III ZR 201/01, BGHZ 153, 198). Die sich aus einer Verletzung dieser Pflichten ergebenden Amts- oder Staatshaftungsansprüche eines Vor-Zweckverbands gehen auf den Zweckverband über, sobald dieser wirksam entstanden ist. b) Diese Haftungsgrundsätze gelten auch für thüringische Zweckverbände, sofern sich das Fehlverhalten der Kommunalaufsicht während der Geltungsdauer (bis 30. Dezember 2002) des § 117 ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1998 ereignet hat. c) Ist das Landratsamt als untere staatliche Behörde für die Kommunalaufsicht zuständig, so hängt in Thüringen die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit (Landkreis oder Land), sofern sich das Fehlverhalten der Kommunalaufsicht während der Geltungsdauer (bis 30. Dezember 2002) des § 111 ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1998 ereignet hat, davon ab, wer Anstellungskörperschaft des handelnden Amtsträgers ist.BGH18.07.2013
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VII ZR 231/11 - Verletzung des rechtlichen Gehörs; falsche Heizung eingebautLeitsatz: Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Gericht das Beweisangebot auf ergänzende Vernehmung des Sachverständigen übergeht, worauf sich ein von diesem festgestellter Prozentsatzunterschied eigentlich bezieht. (Leitsatz der Redaktion)BGH18.07.2013
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V ZB 13/13 - Zwangsversteigerung; Gebotsfeststellung nach Abbruch der Bietzeit; ZuschlagsversagungsgrundLeitsatz: a) Nach einem Abbruch der Bietzeit müssen das geänderte geringste Gebot und die geänderten Versteigerungsbedingungen festgestellt und verlesen werden. b) Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 ZVG ist ein Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 1 ZVG.BGH18.07.2013
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V ZB 29/12 - Beteiligte des Zwangsverwaltungsverfahrens; Eigentumsprätendent als Beteiligter; Form für Anmeldung des Rechts; Auswahl der ZwangsverwaltungLeitsatz: 1. Der Eigentumsprätendent wird zwar bereits durch formlose Anmeldung seiner Rechte im Zwangsverwaltungsverfahren Verfahrensbeteiligter, kann aber sein Eigentum erst durch entsprechende Klagen geltend machen. 2. Die Auswahl des Zwangsverwalters kann im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden. (Leitsatz zu 1. von der Redaktion)BGH18.07.2013
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V ZR 85/12 - Ankaufsrecht des öffentlichen Nutzers nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz; begrünter privater Hinterhof; „Hirschhof”; Überwiegen der öffentlichen NutzungLeitsatz: Das Gericht darf die in einem anderen Verfahren protokollierten Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises verwerten. Es muss die Zeugen aber selbst vernehmen, wenn eine Partei das beantragt. a) Die Begrünung einer Teilfläche eines privaten Hinterhofs kann eine Inanspruchnahme für eine Verwaltungsaufgabe sein, wenn die zuständigen staatlichen Stellen vor dem 3. Oktober 1990 die Sachherrschaft über den begrünten Teil eines solchen Hinterhofs ausgeübt und diesen für einen Außenstehenden erkennbar dem öffentlichen Verkehr geöffnet haben, dieser tatsächlich als solcher wahrgenommen worden ist und dieser Zustand heute noch besteht. b) Ein Ankaufsanspruch des öffentlichen Nutzers besteht bei einer öffentlichen Nutzung in einem privaten Hinterhof in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 5 VerkFlBerG nur, wenn die öffentliche Nutzung die private am 3. Oktober 1990 überwog und nach wie vor überwiegt.BGH12.07.2013
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V ZR 4/12 - Haftung für fehlerhafte Beratung aus stillschweigender Bevollmächtigung des Anlagenvermittlers oder MaklersLeitsatz: 1. Wenn der Verkäufer eines Grundstücks einer Vermittlungsgesellschaft die Beratung der Kaufinteressenten überlässt, kann darin eine stillschweigende Bevollmächtigung zum Abschluss eines Beratungsvertrages zwischen Verkäufer und Käufer liegen. 2. Bei besonderer Sachkunde des Verkäufers kann trotz eines zeitnah vor dem Verkauf erstellten (aber objektiv grob fehlerhaften) Verkehrswertgutachtens eine verwerfliche Gesinnung zu vermuten sein, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. (Leitsätze der Redaktion)BGH12.07.2013
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III ZR 154/12 - AusführungsanordnungLeitsatz: a) Die Anfechtung der Ausführungsanordnung nach § 117 BauGB durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 217 Abs. 1 Satz 1 BauGB entfaltet aufschiebende Wirkung. b) Die mit dem Erlass der Ausführungsanordnung angestrebte Rechtsänderung tritt auch dann ein, wenn an dem nach § 117 Abs. 5 Satz 1 BauGB hierfür festgesetzten Tag die aufschiebende Wirkung eines dagegen gerichteten - im Ergebnis erfolglos gebliebenen - Antrags auf gerichtliche Entscheidung noch angedauert hat. c) In einem solchen Fall beginnt die Verwendungsfrist nach § 114 Abs. 1 BauGB nicht (rückwirkend) an dem in der Ausführungsanordnung festgesetzten Tag, sondern an dem Tag, an dem die Anordnung bestandskräftig geworden ist.BGH11.07.2013
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XII ZR 62/12 - Nachträgliche Korrektur einer Betriebskostenabrechnung nach vorbehaltloser Erstattung eines Guthabens; Betriebskostenabrechnung als deklaratorisches SchuldanerkenntnisLeitsatz: Auch bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09 - GE 2011, 331 = NJW 2011, 843).BGH10.07.2013
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VIII ZR 295/12 - EEG-Aufschlag in Stromlieferungsvertrag; StrompreisvereinbarungLeitsatz: Die in § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 (in der Fassung vom 25. Oktober 2008, BGBl. I S. 2074, 2087) bestimmte Frist ist keine Ausschlussfrist.BGH10.07.2013
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VIII ZR 388/12 - Unwirksame Befristung eines Wohnungsmietvertrages und ergänzende Vertragsauslegung; Ausschluss der Kündigung auf Zeit; KündigungsfristenLeitsatz: Zur ergänzenden Vertragsauslegung im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung des Mietvertrags.BGH10.07.2013