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Urteil Haftung für fehlerhafte Beratung aus stillschweigender Bevollmächtigung des Anlagenvermittlers oder Maklers


Schlagworte

Haftung für fehlerhafte Beratung aus stillschweigender Bevollmächtigung des Anlagenvermittlers oder Maklers

Leitsätze

1. Wenn der Verkäufer eines Grundstücks einer Vermittlungsgesellschaft die Beratung der Kaufinteressenten überlässt, kann darin eine stillschweigende Bevollmächtigung zum Abschluss eines Beratungsvertrages zwischen Verkäufer und Käufer liegen.

2. Bei besonderer Sachkunde des Verkäufers kann trotz eines zeitnah vor dem Verkauf erstellten (aber objektiv grob fehlerhaften) Verkehrswertgutachtens eine verwerfliche Gesinnung zu vermuten sein, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.

(Leitsätze der Redaktion)

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