Urteil Nachträgliche Korrektur einer Betriebskostenabrechnung nach vorbehaltloser Erstattung eines Guthabens
Schlagworte
Nachträgliche Korrektur einer Betriebskostenabrechnung nach vorbehaltloser Erstattung eines Guthabens; Betriebskostenabrechnung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Leitsatz
Auch bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09 - GE 2011, 331 = NJW 2011, 843).
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