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8 U 87/11 - Vertraglicher Ausschluss der Minderung durch Formularvertrag; lose Dachsteine; permanenter Mietmangel; gefahrbringender ZustandLeitsatz: Eine Regelung im Formularmietvertrag, wonach die Rückforderung gezahlter Miete trotz Mängeln durch ein Minderungsverbot ausgeschlossen wird, ist unwirksam. Ein - lediglich - gefahrbringender Zustand kann dann einen gegenwärtigen Mangel darstellen, wenn eine aktuelle konkrete Gefahr eingetreten ist. (Leitsätze der Redaktion)KG17.09.2012
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3 U 100/09 - Keine Kündigung bei Mangelkenntnis und vorbehaltloser Verlängerung eines Zeitmietvertrages mit VerlängerungsklauselLeitsatz: 1. Die Vorschrift des § 536 b BGB, wonach die Kündigung ausgeschlossen ist, wenn der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache kennt, ist auch bei einem Verlängerungsvertrag anzuwenden, wenn der Mieter trotz Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Mangels vorbehaltlos die Vertragszeit verlängert. 2. Ein Kündigungsrecht wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ist erst eröffnet, wenn nach dem gegenwärtigen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Anlegung eines objektiven Maßstabs zu besorgen ist, dass durch die Benutzung der Räume eine nachhaltige oder gar dauernde Schädigung droht und Gesundheitsstörungen mit Krankheitscharakter konkret zu befürchten sind; Beeinträchtigungen des Wohlbefindens durch hohe Temperaturen (hier: über 26 °C) reichen nicht aus.OLG Brandenburg12.09.2012
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2 Ws (Reha) 4/12 - Einweisung in Spezialheim, grobes Missverhältnis zwischen Einweisungsanlass und Einweisungsfolgen, Lebensbedingungen in den SpezialheimenLeitsatz: 1. Ein grobes Missverhältnis zwischen Einweisungsanlass und Einweisungsfolge i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG besteht, wenn sich ein gänzlich unerträgliches, die Menschenwürde des Betroffenen verletzendes Missverhältnis feststellen lässt, durch das dieser zum bloßen Objekt staatlicher Interessendurchsetzung degradiert worden ist. 2. Ob ein solches grobes Missverhältnis vorliegt, kann sachgerecht nur unter Berücksichtigung der Art und Weise der festgelegten Rechtsfolgen beurteilt werden, so dass insofern auch die allgemein vorherrschenden Lebensbedingungen in den Heimen nicht ohne Relevanz sind. 3. Die Einweisung eines 10-Jährigen in ein Spezialkinderheim ist trotz der schlechten Unterbringungsbedingungen nicht grob unverhältnismäßig, wenn dieser sich mit seiner Mutter teilweise bis in die Nachtstunden in Gaststätten aufhielt, mehrfach den Polizeinotruf wählen musste, weil er nicht in die Wohnung kam und die Mutter dorthin erst spätnachts zurückkehrte, durch Ladendiebstähle aufgefallen war und tage- und wochenlang die Schule geschwänzt hatte, wo es zu aggressiven Auseinandersetzungen mit Lehrern und Mitschülern kam. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg11.09.2012
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1 W 154/12 - Vollmachtsnachweis zu Änderungen einer notariellen Urkunde; nachträgliche Textveränderungen einer Urkunde; Berichtigungsvermerk durch DritteLeitsatz: 1. Nachträgliche Veränderungen des Textes einer Urkunde, deren Unterzeichnung notariell beglaubigt ist, beeinträchtigen die Formwirksamkeit der notariellen Beglaubigung nicht. 2. Steht fest, dass eine Bewilligung nach der Beglaubigung der Unterschrift nicht von dem Unterzeichner, sondern von einem Dritten geändert worden ist, so ist die Vollmacht des Dritten zur Änderung der Erklärung im Grundbuchverfahren gemäß § 29 GBO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen.KG04.09.2012
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2 Ws 204/12 REHA - Entzug der besonderen Zuwendung für Haftopfer („Opferrente“)Leitsatz: Bei der mit Wirkung vom 29. August 2007 eingeführten besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17 a Abs. 1 StrRehaG handelt es sich um eine auf Dauer gewährte Leistung, die nach dem Willen des Gesetzgebers der besonderen Würdigung und Anerkennung des Widerstandes ehemaliger politischer Häftlinge gegen das SED-Unrechtsregime dienen soll. Der Ausschlusstatbestand des § 17 a Abs. 7 StrRehaG hat zur Grundlage, dass Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt worden sind, diese Opferrente nicht verdienen, zumal dadurch die Gefahr besteht, die besondere Zuwendung für Haftopfer in der öffentlichen Wahrnehmung zu Unrecht in Misskredit zu bringen. (Leitsatz der Redaktion)KG28.08.2012
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1 W 30/12 - Entbehrlichkeit einer Zwischenverfügung; WohnungsumschreibungenLeitsatz: Wird der Antrag auf Umschreibung eines Wohnungseigentums wegen fehlenden Nachweises der Verwaltereigenschaft nach erfolglosen Zwischenverfügungen zurückgewiesen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Grundbuch bei nach wie vor fehlendem Nachweis einen erneuten Antrag sofort zurückweist.KG28.08.2012
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8 U 22/12 - Vermietung einer Wohnung zu gewerblicher Untervermietung; betreutes Wohnen; KündigungsschutzLeitsatz: Vermietet der Eigentümer Wohnungen an eine gemeinnützige GmbH und vermietet diese die Wohnungen an Bewohner des von ihr betriebenen „betreuten Wohnens" weiter, so können Letztere sich gegenüber dem Räumungsverlangen des Eigentümers nicht auf den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts berufen. BGB § 549 a findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.KG23.08.2012
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III-4 RVs 42/12 - Besichtigungsfahrten im Ausland für Aufsichtsrat; strafbare Untreue des Geschäftsführers; Einwilligung des VermögensinhabersLeitsatz: 1. Der Tatbestand der Untreue setzt einen gravierenden Pflichtenverstoß voraus. 2. Die Einwilligung des Vermögensinhabers lässt den Tatbestand des § 266 StGB entfallen. 3. Ein Irrtum über die Einwilligung ist Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB.OLG Hamm21.08.2012
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1 W 175-176/12 - Grundbuchberichtigungsnachweis; Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile der KG auf eine GmbHLeitsatz: Der Unrichtigkeitsnachweis (§ 22 GBO) kann im Fall der Gesamtrechtsnachfolge durch Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile einer KG auf einen einzigen Erwerber durch Vorlage der notariell beglaubigten Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft und des Erlöschens der Firma durch alle Gesellschafter, aus denen sich die zugrundeliegende Rechtsänderung ergibt, geführt werden.KG21.08.2012
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8 U 168/12 - Nicht mitvermietete Gemeinschaftsflächen; BesitzschutzansprücheLeitsatz: Ein Mieter, der nicht mitvermietete Gemeinschaftsflächen nutzt, erlangt durch den Gebrauch dieser Flächen keinen Mitbesitz und kann damit in Bezug auf diese Gemeinschaftsflächen auch keine Besitzschutzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.KG20.08.2012