Urteil Vollmachtsnachweis zu Änderungen einer notariellen Urkunde
Schlagworte
Vollmachtsnachweis zu Änderungen einer notariellen Urkunde; nachträgliche Textveränderungen einer Urkunde; Berichtigungsvermerk durch Dritte
Leitsätze
1. Nachträgliche Veränderungen des Textes einer Urkunde, deren Unterzeichnung notariell beglaubigt ist, beeinträchtigen die Formwirksamkeit der notariellen Beglaubigung nicht.
2. Steht fest, dass eine Bewilligung nach der Beglaubigung der Unterschrift nicht von dem Unterzeichner, sondern von einem Dritten geändert worden ist, so ist die Vollmacht des Dritten zur Änderung der Erklärung im Grundbuchverfahren gemäß § 29 GBO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen.
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