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  1. I ZB 11/23 - Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr
    Leitsatz: Die befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung kann auch mit Auflagen zu versehen sein, die die wirtschaftliche Verwertung des vom Schuldner bewohnten Grundstücks des Gläubigers sicherstellen. In Betracht kommen insbesondere Auflagen an den Schuldner zur Zahlung der im Zusammenhang mit der Nutzung geschuldeten Geldbeträge und auch zur Mitwirkung gegenüber Sozialbehörden, die Leistungen an den oder zugunsten des Gläubigers erbringen können.
    BGH
    26.10.2023
  2. V ZR 102/15 - Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstück abgestelltes Fahrzeug, berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag, verbotene Eigenmacht, Kosten der Halteranfrage
    Leitsatz: Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück in verbotener Eigenmacht abgestellt wird, im Auftrag des Grundstücksbesitzers im Wege der berechtigten Selbsthilfe entfernt, entspricht dies dem objektiven Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. Er ist deshalb nach den Grundsätzen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag zum Ersatz der für die Entfernung erforderlichen Aufwendungen verpflichtet.
    BGH
    11.03.2016
  3. III ZR 385/14 - Hinweis auf fehlenden Markt für Veräußerung des Gesellschafteranteils an geschlossenem Immobilienfonds als ausreichende Warnung, Prospekthaftung, Schrottimmobilien
    Leitsatz: Der Hinweis in dem Emissionsprospekt für einen geschlossenen Immobilienfonds, dass ein Markt für die Veräußerung des Gesellschaftsanteils des Anlegers zur Zeit nicht vorhanden ist, verdeutlicht, dass angesichts eines fehlenden Marktes mit praktischen Schwierigkeiten bei der Veräußerung der Fondsanteile zu rechnen ist. Er erweckt nicht den - unzutreffenden - Eindruck, dass grundsätzlich eine Veräußerung des Anteils möglich ist und lediglich für einen absehbaren und vorübergehenden Zeitraum derartige Möglichkeiten nicht bestehen (im Anschluss an Senat, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075).   
    BGH
    17.09.2015
  4. 1 BvR 2851/13 - Vernünftige und nachvollziehbare Gründe reichen für Eigenbedarfskündigung; zur Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision
    Leitsatz: 1. Zur Frage, wann das Recht auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision verletzt sein kann. 2. Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zwar der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen, für sich genommen nicht, aber vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Geltendmachung von Eigenbedarf ausreichen, steht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    23.04.2014
  5. VIII ZR 98/16 - Berufungswert für Begehren auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung, Verurteilung Zug um Zug
    Leitsatz: a) Eine zunächst zulässige Berufung eines Berufungsführers, dessen Beschwer die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erreicht, kann unzulässig werden, falls dieser willkürlich seinen Berufungsantrag auf einen unterhalb der Berufungssumme liegenden Wert beschränkt. Mit „willkürlich“ sind diejenigen Fälle gemeint, in denen der Berufungsführer aus eigener Entschließung, also nicht als Reaktion auf ein Verhalten seines Gegners, seinen Berufungsantrag auf einen die Berufungssumme unterschreitenden Wert beschränkt (Bestätigung von Großer Senat für Zivilsachen des Reichsgerichts, RGZ 168, 355, 358, 360; BGH, Urteile vom 19. Dezember 1950 - I ZR 7/50, BGHZ 1, 29, 31; vom 30. November 1965 - V ZR 67/63, NJW 1966, 598; vom 17. Juli 2008 - IX ZR 126/07, NJW-RR 2009, 126).  b) Wendet sich der Mieter mit seiner Berufung nicht gegen eine ausgeurteilte Zahlungsverpflichtung als solche, sondern begehrt er mit dem Rechtsmittel lediglich eine Verurteilung Zug um Zug gegen Erteilung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung, bemisst sich der Wert des geltend gemachten Beschwerdegegenstands gemäß §§ 2, 3 ZPO nach dem Interesse des Mieters an einem sich möglicherweise aus der Abrechnung ergebenden Rückzahlungsanspruch, der gegebenenfalls nach Erfahrungswerten zu schätzen und mangels konkreter Anhaltspunkte in der Regel nur mit einem Bruchteil der geleisteten Vorauszahlungen anzusetzen ist. 
    BGH
    10.01.2017
  6. III ZR 203/09 - Beginn der Verjährung bei mehrfacher Pflichtverletzung des Anlageberaters; Kapitalanlagen; Aufklärungsfehler; Beratungsfehler
    Leitsatz: Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09 - für BGHZ vorgesehen).
    BGH
    22.07.2010
  7. 5 StR 354/07 - Untreuetatbestand beim Umgang mit Mietkaution in der Wohnraummiete und der Gewerberaummiete; Vermögensbetreuungspflicht; Einzahlung der Kaution auf das Girokonto des Vermieters noch kein Vermögensnachteil oder Vermögensgefährdung; Untreue; drohenden Überschuldung des Vermieters; Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse; rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; überlange Verfahrensdauer
    Leitsatz: 1. Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete (im Anschluss an BGHSt 41, 224). 2. Eine durch Gesetz begründete Vermögensbetreuungspflicht in Bezug auf die Mietkaution scheidet bei der Gewerberaummiete aus. Der Vermieter, der die Kaution nicht von seinem Vermögen getrennt anlegt, ist deshalb nicht wegen Untreue zu bestrafen. 3. Bei der Kaution für Wohnraummiete liegt in der Einzahlung der Kaution auf das Girokonto des Vermieters noch nicht ein Vermögensnachteil oder eine Vermögensgefährdung im Sinne des Untreuetatbestands. Das wäre erst bei einer drohenden Überschuldung des Vermieters der Fall. 4. Bei einer späteren Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Vermieters kommt eine Untreue durch Unterlassen in Betracht, weil die Vermögensbetreuungspflicht auch eine Garantenpflicht begründet, die Kaution nachträglich zu sichern. (Leitsätze 2 bis 4 von der Redaktion)
    BGH
    02.04.2008
  8. IX ZR 136/13 - Keine Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Freigabeerklärung; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach wirksamer Enthaftungserklärung
    Leitsatz: Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietvertragsverhältnis zurück. Dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.
    BGH
    22.05.2014
  9. V ZR 57/12 - Abgrenzung des Gemeinschaftseigentums; kein Sondereigentum durch Teilungserklärung an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes; keine Grenzverschiebung zu Ungunsten des Gemeinschaftseigentums; Versorgungsleitungen im Gemeinschaftseigentum zwingend Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: a) Durch die Teilungserklärung kann Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes nicht begründet werden; diese kann die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum nur zu Gunsten, nicht aber zu Ungunsten des gemeinschaftlichen Eigentums verschieben (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. April 1968, V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 60). b) Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen. Das gilt auch dann, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, GE 2011, 1165 = NJW 2011, 2958).
    BGH
    26.10.2012
  10. 85 T 59/08 WEG - Eigenmächtiges Handeln; Schadensersatz bei eigenmächtigem Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages durch WEG-Verwalter; Berechnung der Schadenshöhe; Vermögensnachteile; Wärme-Contracting
    Leitsatz: 1. Schließt der WEG-Verwalter eigenmächtig einen Wärmelieferungsvertrag, hat er der Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz für die dadurch entstehenden Vermögensnachteile zu leisten. 2. Für die Berechnung des Schadenshöhe kann auf statistische Angaben zurückgegriffen werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    15.10.2008