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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 100)
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BVerwG 8 B 104.01 - Einzelrichterübertragung; gesetzlicher Richter; rechtliches Gehör; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; redlicher Erwerb; UnredlichkeitLeitsatz: ...Begründung des Beschlusses gemäß § 6 Abs. 1 VwGO...BVerwG15.10.2001
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XI ZR 539/07 - Sittenwidrigkeit für krass überforderten Ehepartner; Ruinöse Bürgschaften für finanzschwache EhepartnerLeitsatz: ...Sinne von § 5 AGBG (§ 305 c Abs. 2 BGB...BGH16.06.2009
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V ZR 190/11 - Anfechtung der VerwalterbestellungLeitsatz: ...Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer WEG sein. c...BGH22.06.2012
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III ZR 618/16 - Amtlicher LageplanLeitsatz: ...Verordnung über bautechnische Prüfungen vom 6...BGH07.09.2017
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VIII ZR 356/20 - Kündigungssperrfrist nach Umwandlung, frühere Untermiete reicht nichtLeitsatz: ...Senatsbeschlusses [Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1994...BGH22.06.2022
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21 U 122/18 - Entschädigung für den Vorhalt von ArbeitskräftenLeitsatz: ...Kostensteigerungen. 6. Ein Bauvertrag begründet im...KG29.01.2019
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V ZR 294/97 - Bereinigungsanspruch des Nutzers ohne Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nutzeransprüche gegen den Restitutionsberechtigten; Klagerücknahme ohne Einwilligung des GegnersLeitsatz: ...zu veräußern. c) § 121 Abs. 2...BGH26.03.1999
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V ZR 208/12 - Erhöhung des Erbbauzinses, Äquivalenzverhältnis, Störung der Geschäftsgrundlage bei Erhöhung der baulichen NutzungDer Fall: ...notariellem Vertrag vom 6. Juni 1964 an einem 104...BGH23.05.2014
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I ZR 28/22 - Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung, InformationspflichtenLeitsatz: a) Die Schutzwirkung der Gesetzlichkeitsfiktion gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB kommt nur dem Unternehmer zugute, der die Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu dieser Bestimmung unverändert verwendet und richtig ausfüllt. b) Der Unternehmer kann seine Informationspflichten auch durch eine Belehrung erfüllen, die von der Musterbelehrung abweicht, aber inhaltlich den in § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB geregelten Anforderungen genügt. In einem solchen Fall trägt der Unternehmer allerdings das Risiko, dass seine Information den allgemeinen Anforderungen an eine umfassende, unmissverständliche und nach dem Verständnis eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers eindeutige Belehrung genügt.BGH01.12.2022
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V ZR 152/15 - Belastungsverbot schließt Änderungsanspruch nicht aus, vorrangige ergänzende Auslegung der GemeinschaftsordnungDer Fall: .... In der Gemeinschaftsordnung vom 6...BGH13.05.2016