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  1. I ZR 65/22 - Abrechnungsweise für Heizstrom, Preisgestaltung, Doppeltarifzähler, Tarifrechner für Stromtarife
    Leitsatz: ...und 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG...
    BGH
    27.07.2023
  2. BVerwG 8 C 3.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Stasienteignung; Enteignung gegen geringere Entschädigung
    Leitsatz: Zum Vorliegen einer schädigenden Maßnahme (§ 1 Abs. 3 VermG) bei einer Enteignung zugunsten des Ministeriums für Staatssicherheit.
    BVerwG
    25.07.2001
  3. 12 C 17.1544 - Zweckentfremdungsverbot, Anordnung von Ersatzzwangshaft
    Leitsatz: 1. („Ersatz“-) Zwangshaft ist - anders als Erzwingungshaft - kein primäres (selbständiges) Vollstreckungsmittel. Sie tritt lediglich (akzessorisch) an die Stelle der Zwangsgeldforderung und ist damit gegenüber dem Zwangsgeld subsidiär.2. Die Anwendung von („Ersatz“-) Zwangshaft ist einzustellen, wenn der Vollstreckungsschuldner der angeordneten Verpflichtung nachkommt oder (zumindest) das Zwangsgeld entrichtet. Ersatzzwangshaft besitzt keinen Strafcharakter.3. Begleicht der Pflichtige unter dem Druck der (drohenden) Ersatzzwangshaft, aus welcher Geldquelle auch immer, die Zwangsgeldforderung, so hindert dies aufgrund des - im Gegensatz zur Erzwingungshaft - lediglich subsidiären Charakters der vom Gesetzgeber ausdrücklich als solche konzipierten („Ersatz“-) Zwangshaft den Beginn oder die Fortsetzung der Haft auch dann, wenn der Vollstreckungsschuldner dem von ihm geforderten Handeln, Dulden oder Unterlassen nicht nachkommt. 4. Für eine richterliche Rechtsfortbildung ist aufgrund des eindeutigen Willens des Gesetzgebers kein Raum.
    VGH München
    29.08.2017
  4. 5 K 420/02 GE - Rehabilitierungsentscheidung; Wiedergutmachungsentscheidung; Vermögensentziehung; Treuhandabrede; Scheinvertrag; Unternehmensschädigung; Unternehmensträger; Beteiligung; strafrechtliche Rehabilitierung; Wirtschaftsstrafverordnung
    Leitsatz: 1. Eine nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 StrRehaG ergangene Rehabilitierungsentscheidung eröffnet zugunsten eines Gesellschafters auch den Weg für eine Wiedergutmachung der Unternehmensschädigung nach Maßgabe des § 1 Abs. 7 VermG. 2. Restitutionsansprüche eines erloschenen Unternehmensträgers können durch die ehemaligen Gesellschafter (bzw. deren Rechtsnachfolger) auch dann angemeldet werden, wenn sich der Restitutionsanspruch des erloschenen Unternehmensträgers auf die ihm ursprünglich gehörende Beteiligung an einer anderen Firma richtet. 3. Für die Wiedergutmachungsentscheidung gem. § 1 Abs. 7 VermG ist allein von Relevanz, welcher natürlichen Person der in Rede stehende Vermögenswert als Folge einer in einem strafrechtlichen Urteil ausgesprochenen Vermögensentziehung entzogen wurde. 4. Eine Treuhandabrede zwischen der natürlichen Person und einem Dritten steht der Wiedergutmachung nicht entgegen, wenn der Verurteilte bereits außerhalb der sowjetischen Besatzungszone lebte und befürchten mußte, seine dort ansässigen Unternehmen durch Überführung in Volkseigentum zu verlieren und seinerzeit die strafrechtliche Verurteilung erfolgte, weil ihm gerade "zum Vorwurf" gemacht wurde, sein unternehmerisches Vermögen durch "Scheinverträge" auf den Treuhänder übertragen zu haben, um so die "Verschiebung in den Westen" zu ermöglichen.
    VG Gera
    02.12.2004
  5. C-212/13 - Videokamera an einem Einfamilienhaus
    Leitsatz: 1. Art. 3 II 2. Gedankenstrich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass der Betrieb eines von einer natürlichen Person an ihrem Einfamilienhaus zum Zweck des Schutzes des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer des Hauses angebrachten Kamerasystems, das Videos von Personen auf einer kontinuierlichen Speichervorrichtung wie einer Festplatte aufzeichnet und dabei auch den öffentlichen Raum überwacht, keine Datenverarbeitung darstellt, die im Sinne dieser Bestimmung zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird.2. Die Aufzeichnung von Daten auch aus dem öffentlichen Raum durch eine Videokamera an einem Einfamilienhaus gilt zwar nicht als erlaubte persönliche oder familiäre Tätigkeit, kann aber zum Schutz des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt sein. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    EuGH
    11.12.2014
  6. XI ZR 101/15 - Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zum Widerrufsrecht ohne Hervorhebung
    Leitsatz: ...a) Die gemäß Artikel 247 § 6 Abs. 1...
    BGH
    23.02.2016
  7. V ZR 282/19 - Beschlusskompetenz zur Änderung des Verteilungsmaßstabes für den Warmwasserverbrauch
    Leitsatz: ...Wohnungseigentümer die in § 6 Abs. 4 HeizkostenV...
    BGH
    02.10.2020
  8. V ZR 26/14 - Mehrheitsbeschluss über Ansetzung von Mitteln zur Rechtsverteidigung für erwartete Klagen
    Urteil: ...Fallgestaltung aus § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG...
    BGH
    17.10.2014
  9. 3 S 2373/20 - „Geborene“ Ausübungsbefugnis der Eigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Nachbaransprüchen, Festsetzung von Tiefgaragen nach § 12 Abs. 4 BauNVO ist nachbarschützend
    Urteil: ...daraus, dass die Bestimmung des § 10 Abs. 6...
    VGH Baden-Württemberg
    24.02.2021
  10. IX ZR 218/08 - Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater; Haftung des Steuerberaters; verringerte Verlustzuweisung; Sonderabschreibung; Zinsschaden; Grundstückskauf
    Der Fall: ...6. April 2006 die zuvor für die...
    BGH
    12.11.2009