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  1. VIII ZR 165/18 - Durch Verbrauch konkludenter Stromvertrag mit Mieter im Miethaus
    Leitsatz: Wird der Stromverbrauch einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung über einen Zähler erfasst, der ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer, sondern an den Mieter, welcher durch die seinerseits erfolgte Stromentnahme das Angebot konkludent annimmt (im Anschluss an Senatsurteile vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, BGHZ 202, 17 Rn. 14 und vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 Rn. 21).
    BGH
    27.11.2019
  2. I-24 U 120/09 - Leistungshandlung (hier: Erteilung eines Überweisungsauftrags), Überschreitung der Leistungszeit
    Leitsatz: 1. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung genügt es nicht, die Leistungshandlung (etwa die Erteilung des Überweisungsauftrags) bis zum vereinbarten Kalendertag vorzunehmen, weil der Vermieter an diesem Tage über den Zahlbetrag verfügen können muss. 2. Anlass zur Klage des Vermieters auf künftige Leistung gibt ein Mieter, der zwar die vertraglich vereinbarte Leistungszeit nicht ausdrücklich bestreitet, der aber unbeeindruckt von den wiederholten außergerichtlichen Aufforderungen des Vermieters durchgehend und ständig die Leistungszeit überschreitet.
    OLG Düsseldorf
    28.09.2010
  3. I-24 U 120/09 - Klage auf künftige Leistung
    Leitsatz: Ständige Überschreitungen der vereinbarten Zahlungstermine rechtfertigen eine Klage des Vermieters auf künftige Leistung. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    28.09.2009
  4. V ZR 168/08 - Rückauflassung; Bucheigentümer
    Leitsatz: Der Gläubiger aus einem Rückgewährschuldverhältnis kann nach § 346 Abs. 1 BGB von dem als Grundstückseigentümer eingetragenen Schuldner auch dann Rückauflassung verlangen, wenn unklar ist, ob der Schuldner zu Recht oder zu Unrecht eingetragen ist (Abgrenzung zu Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 63/05, BGH-Report 2006, 147, 148).
    BGH
    05.06.2009
  5. V ZB 145/18 - Vorläufige Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum
    Leitsatz: a) Das Grundbuchamt darf den Vollzug einer Teilungserklärung im Grundbuch nicht deshalb verweigern, weil dem teilenden Eigentümer die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum im Hinblick auf einen Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB vorläufig untersagt worden ist; dabei kommt es nicht darauf an, ob die vorläufige Untersagung im Grundbuch eingetragen ist. b) Die vorläufige Untersagung der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB ist zivilrechtlich als behördliches Veräußerungsverbot i.S.v. § 136 BGB anzusehen.
    BGH
    19.12.2019
  6. 1 W 558/14 - Erneuter Nachweis der Abgeschlossenheit bei Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
    Leitsatz: Die zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum erforderliche Bewilligung muss in einem erkennbaren Zusammenhang zu der ebenfalls vorzulegenden neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 W 343/12). Ein solcher Zusammenhang besteht nicht bei nachträglicher Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn in der Bewilligung auf eine andere Bescheinigung Bezug genommen wird, die von der Grundbucheintragung abweichende Abgrenzungen des Sondereigentums von dem Gemeinschaftseigentums ausweist.
    KG
    01.07.2015
  7. OVG 10 S 66.20 - Baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bei einem zulässigen Bauvorhaben
    Leitsatz: Zum grundsätzlichen Anspruch des Bauherrn auf Genehmigung einer baumschutzrechtlichen Ausnahme nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BaumSchVO für ein sonst zulässiges Vorhaben (hier: mehrgeschossiger Wohnungsbau mit Tiefgarage in einem großstädtischen Siedlungsgebiet).
    OVG Berlin-Brandenburg
    20.11.2020
  8. XI ZR 381/16 - Ausräumung von Widerrufsbelehrungsfehlern im Präsenzgeschäft, Darlehensvertrag, Immobilienfinanzierung
    Leitsatz: Auch im sogenannten Präsenzgeschäft kann ein durch objektive Auslegung ermittelter Belehrungsfehler nicht durch die konkreten, aber nicht in Textform dokumentierten Umstände der Erteilung der Widerrufsbelehrung ausgeräumt werden.
    BGH
    21.02.2017
  9. V ZR 4/21 - Anspruch auf Notweg bei eigenen Baumaßnahmen, Duldungspflicht des Nachbarn und eines Dienstbarkeitsberechtigten
    Leitsatz: 1. Fehlt einem bebauten Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg deshalb, weil die in der bestandskräftigen Baugenehmigung vorgesehene Zuwegung schon bei der Bebauung technisch nicht herstellbar war oder jedenfalls nicht (mehr) hergestellt werden kann, ist das Notwegrecht nicht gemäß § 918 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. 2. Wird durch den Notweg eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, muss der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks die Duldung des Notwegs nicht nur von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks, sondern auch von dem Dienstbarkeitsberechtigten verlangen.3. Ob eine Zuwegung zu einem bebauten Grundstück den Anforderungen an eine zur ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg genügt, beurteilt sich nach den aktuellen technischen und rechtlichen Voraussetzungen und nicht nach den Gegebenheiten bei Erteilung der Baugenehmigung.
    BGH
    13.05.2022
  10. VIII ZR 157/17 - Schadensersatzanspruch gegen Mieter ohne Fristsetzung
    Leitsatz: Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen. Einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf es dazu nicht. Das gilt unabhängig von der Frage, ob es um einen Schadensausgleich während eines laufenden Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung geht.
    BGH
    28.02.2018