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65 S 209/01 - Kostenmiete und Mieterhöhung bei ehemals gemeinnützigen WohnungsunternehmenLeitsatz: Ist im Mietvertrag mit einem ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen keine Kostenmietklausel vereinbart, kann eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin29.01.2002
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203 C 539/01 - Fortgeltung von vertraglich vereinbarten KündigungsfristenLeitsatz: Eine Regelung im Mietvertrag, wonach die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als fünf Jahre vergangen sind, und bei längerer Mietdauer sechs, neun und zwölf Monate entsprechend der Regelung des § 565 BGB a. F., stellt eine Vereinbarung im Sinne des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB dar, so daß der Mieter sich auf die kürzere Kündigungsfrist nach § 573 c BGB n. F. nicht berufen kann.AG Charlottenburg30.01.2002
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17 C 337/01 - Verbotene Hundehaltung bei nicht erteilter Zustimmung durch den VermieterLeitsatz: 1. Eine vertragliche Regelung, wonach der Mieter für eine Tierhaltung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, ist wirksam. 2. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, kann der Vermieter grundsätzlich Entfernung eines Hundes verlangen, sofern dies nicht ausnahmsweise treuwidrig ist.AG Mitte30.01.2002
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62 S 341/01 - Ungerechtfertigte Kündigung wg. verweigerter Untermieterlaubnis; Schweigen auf Mieteranfrage; Identifizierbarkeit des UntermietersLeitsatz: Der Mieter muß bei seinem Antrag auf Untermieterlaubnis den in Aussicht genommenen Untermieter identifizierbar mitteilen (Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer). Fehlen die Angaben, kann das Schweigen des Vermieters nicht als zur Kündigung berechtigende Verweigerung der Untermieterlaubnis ausgelegt werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin31.01.2002
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VG 21 A 646.00 - Anspruch auf Wohngeld für Untermieter der gesamten WohnungLeitsatz: Der Untermieter einer Wohnung ist auch dann wohngeldberechtigt, wenn der Vermieter der Untervermietung nicht zugestimmt hatte; Entsprechendes gilt für den Fall, daß kein Untermietvertrag besteht, sofern der Besitz an der Wohnung nicht durch verbundene Eigenmacht erlangt wurde. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin31.01.2002
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2Z BR 57/01 - Kosten der Beweissicherung bei SchimmelpilzbildungLeitsatz: Es entspricht regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, ein selbständiges Beweisverfahren zur Ursachenermittlung einzuleiten, wenn für eine Schimmelbildung Baumängel ursächlich sein können. Die Kosten eines solchen Beweisverfahrens sind auch dann von allen Wohnungseigentümern zu tragen, wenn sich herausstellt, daß die Schadensursache im Verhalten der betroffenen Wohnungseigentümer liegt. Die Kosten dürfen diesen nur dann auferlegt werden, wenn sie schuldhaft gehandelt haben.BayObLG31.01.2002
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III ZR 136/01 - Abwasserleitung, Bahnlinie kreuzt -; Versorgungsanlagen, Kreuzung von -Leitsatz: a) Zugunsten des Betreibers einer Abwasserleitung, die eine im Beitrittsgebiet gelegene Bahnlinie kreuzt, konnte an dem Trassengrundstück keine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i. V. m. §§ 1 und 4 SachenR-DV entstehen, da zu den öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen, bei denen diese Bestimmungen nach § 9 Abs. 2 GBBerG keine Anwendung finden, auch Bahnlinien (Schienenwege i. S. d. § 2 Abs. 3 Satz 1 AEG) gehören. b) Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für die Kreuzung und Näherung fremder Versorgungs-, Informations- und Verkehrsanlagen mit Bahnanlagen der Deutschen Reichsbahn und Anschlußbahnen vom 29. Dezember 1967 hat ein Wasserversorgungsunternehmen ohne den Nachweis einer ihm günstigen (gestattungs-) vertraglichen Folgekostenregelung die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß durch den Ausbau der Bahnlinie eine die Trasse querende Abwasserleitung verlegt werden muß. Es kann insbesondere nicht davon ausgegangen werden, daß vor dem 3. Oktober 1990 zugunsten des Versorgungsunternehmens ein wasserrechtliches Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrecht i. S. d. § 40 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DDR-WasserG 1982 begründet worden war.BGH31.01.2002
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64 S 128/01 - Kautionsrückzahlungsanspruch; Aufrechnungsanspruch; Kosten der Teppichreinigung; Passivlegitimation des Gesellschafters der vermietenden GbR; Zurückbehaltungsrecht eines einzelnen GesellschaftersLeitsatz: 1. Der Kautionsrückzahlungsanspruch kann auch gegen nur einen Gesellschafter der vermietenden GbR geltend gemacht werden. 2. Ein einzelner Gesellschafter der GbR kann zwar nicht mit einem der Gesellschaft gesamthänderisch zustehenden Anspruch gegen die Kaution aufrechnen, aber ein Zurückbehaltungsrecht in der entsprechenden Höhe geltend machen. 3. Wenn dieses Zurückbehaltungsrecht den Kautionsrückzahlungsanspruch wirtschaftlich entwertet, hat der auf Rückzahlung klagende Mieter die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.LG Berlin01.02.2002
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64 S 316/01 - Keine Barauskehrung einer als Sparbuch gegebenen MietkautionLeitsatz: Bei Sicherheitsleistung durch ein Sparbuch hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses nur einen Anspruch auf Herausgabe des Sparbuchs bzw. Freigabe des Pfandes, nicht jedoch auf Auszahlung der Kautionssumme.LG Berlin01.02.2002
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V ZR 61/01 - Geschäftsgrundlage, Wegfall der - bei Pflegevertrag; Pflegevertrag, Unzumutbarkeit bei - nach ZerwürfnisLeitsatz: Verlangt der Gläubiger von Pflegeleistungen wegen der Zerrüttung des Verhältnisses zum Schuldner nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage Zahlung, obliegt es zur Bemessung des Zahlungsanspruchs nicht dem Schuldner, zu beweisen, daß ihn an der eingetretenen Zerrüttung kein Verschulden trifft.BGH01.02.2002