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Urteil Keine Barauskehrung einer als Sparbuch gegebenen Mietkaution
Schlagworte
Keine Barauskehrung einer als Sparbuch gegebenen Mietkaution
Leitsatz
Bei Sicherheitsleistung durch ein Sparbuch hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses nur einen Anspruch auf Herausgabe des Sparbuchs bzw. Freigabe des Pfandes, nicht jedoch auf Auszahlung der Kautionssumme.
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