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Urteil Kostenmiete und Mieterhöhung bei ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen
Schlagworte
Kostenmiete und Mieterhöhung bei ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen
Leitsatz
Ist im Mietvertrag mit einem ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen keine Kostenmietklausel vereinbart, kann eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen.
(Leitsatz der Redaktion)
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