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Suchergebnis Urteilssuche (431 - 440 von 671)
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65 S 244/01 - Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung; Verfassungswidrigkeit der Berliner SperrfristregelungLeitsatz: Die in Berlin aufgrund von § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 BGB a. F. erlassene Rechtsverordnung ist für Kündigungen ab dem 1. September 2000 außer Kraft. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.08.2002
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2 T 147/02 - Streitwert der Räumungsklage nach der NettokaltmieteLeitsatz: Auch nach der Mietrechtsreform sieht die Kammer keinen Anlaß, von ihrer ständigen Rechtsprechung abzuweichen, wonach sich der Streitwert einer Räumungsklage nach der Nettokaltmiete berechnet.LG Rostock23.08.2002
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65 S 37/02 - Schönheitsreparaturen; Quotenklausel bei unrenoviert übernommener Wohnung; Schadensersatz bei RenovierungspfuschLeitsatz: 1. Eine sogenannte Quotenklausel kann grundsätzlich auch bei Vermietung einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung vereinbart werden, wenn die maßgeblichen Fristen zur Abgeltung der Schönheitsreparaturen nicht vor dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen. Entsteht ausnahmsweise allerdings ein wesentlich höherer Renovierungsaufwand wegen der Dekorationsabnutzung durch den Vormieter, so kann dem - bei grundsätzlicher Wirksamkeit der Klausel - über § 242 BGB (Treu und Glauben) Rechnung getragen werden. 2. Führt der Mieter nicht geschuldete Schönheitsreparaturen durch, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nur dann, wenn die Arbeiten zu einer Verschlechterung der vorhandenen Dekoration geführt haben, die Renovierung des Mieters dazu geführt hat, daß nunmehr die durchzuführende Renovierung teurer wird. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin22.08.2002
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13 O 336/01 - Auskunftsanspruch des Kunden der Wasserbetriebe bei ZählerverwechslungLeitsatz: Haben die Berliner Wasserbetriebe den Verbrauch deshalb falsch abgerechnet, weil die Wasserzähler falsch eingebaut wurden und dem Kunden der Verbrauch des Nachbarn berechnet wurde, kann der Kunde nach Feststellung der fehlerhaften Zuordnung für die Vergangenheit Auskunft durch Vorlage richtiger Abrechnungen verlangen.LG Berlin20.08.2002
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64 S 157/02 - Fortgeltung formularmäßig vereinbarter KündigungsfristenLeitsatz: Kündigungsfristen sind im Sinne von Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB "durch Vertrag vereinbart", wenn die Parteien in einem vor dem 1. September 2001 vereinbarten Formularmietvertrag Kündigungsfristen so regeln, daß sie die in § 565 BGB a. F. festgelegten Fristen im einzelnen wiederholen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin16.08.2002
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62 S 119/02 - Mietvertragsunterschrift durch Nichtmieter; Schuldbeitritt; BürgschaftLeitsatz: Wer einen Mietvertrag neben der im Mietvertragsrubrum als Mieter vorgesehenen Person unterschreibt, haftet nicht ohne weiteres aus Schuldbeitritt oder Bürgschaft. Es kommt auf die (beweisbaren) Vereinbarungen mit dem Vermieter im einzelnen an. Im Zweifel ist Bürgschaft anzunehmen, die allerdings der Schriftform bedarf. Diese ist nur gewahrt, wenn die Urkunde außer dem Willen, für fremde Schuld einzustehen, auch die Bezeichnung des Gläubigers, des Hauptschuldners und der verbürgten Forderung enthält. Aus der reinen Unterschrift ergibt sich eine Haftungserklärung nicht mit ausreichender Deutlichkeit. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin15.08.2002
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67 S 32/02 - Modernisierungsankündigung; Modernisierung im AußenbereichLeitsatz: Die Ankündigungspflicht des § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB bezieht sich auch auf Maßnahmen außerhalb der Mietwohnung, sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen in der Wohnung stehen (beim Heizungseinbau Arbeiten im Keller zum Anschluß der Heizungsrohre). Das gilt nicht für bloße Vorbereitungshandlungen ohne Einwirkung auf den Mietgebrauch (z. B. technische und planerische Vorbereitungen). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin15.08.2002
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36 S 2/02 - Keine Notwegrente für Wegerechte; GrunddienstbarkeitLeitsatz: Ist eine Grunddienstbarkeit über ein Wegerecht im notariellen Kaufvertrag ohne Gegenleistung vereinbart worden, kann der Eigentümer des belasteten Grundstücks nicht nachträglich eine Notwegrente verlangen.LG Berlin09.08.2002
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65 S 98/01 - Beweislast für Schönheitsreparaturen nach Ablauf des FristenplansLeitsatz: Bestand ein Mietverhältnis länger als die üblichen Fristen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, muß der Vermieter die Erforderlichkeit nicht beweisen, sondern der Mieter trägt die Beweislast für die ordnungsgemäße Ausführung der Renovierungsarbeiten.LG Berlin09.08.2002
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62 T 79/02 - Gerichtszuständigkeit im Verhältnis Mietforderung/HauswartlohnLeitsatz: Das Arbeitsgericht ist zuständig, wenn der Hauswart ausstehenden Hauswartlohn geltend macht, den der Vermieter nicht gezahlt hat, weil er mit Mietforderungen aufgerechnet hat. In diesem Fall hat das Arbeitsgericht auch über die Aufrechnungsforderung (Mietforderung) zu entscheiden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.08.2002