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Urteil Streitwert der Räumungsklage nach der Nettokaltmiete
Schlagworte
Streitwert der Räumungsklage nach der Nettokaltmiete
Leitsatz
Auch nach der Mietrechtsreform sieht die Kammer keinen Anlaß, von ihrer ständigen Rechtsprechung abzuweichen, wonach sich der Streitwert einer Räumungsklage nach der Nettokaltmiete berechnet.
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