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Urteil Modernisierungsankündigung
Schlagworte
Modernisierungsankündigung; Modernisierung im Außenbereich
Leitsatz
Die Ankündigungspflicht des § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB bezieht sich auch auf Maßnahmen außerhalb der Mietwohnung, sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen in der Wohnung stehen (beim Heizungseinbau Arbeiten im Keller zum Anschluß der Heizungsrohre). Das gilt nicht für bloße Vorbereitungshandlungen ohne Einwirkung auf den Mietgebrauch (z. B. technische und planerische Vorbereitungen).
(Leitsatz der Redaktion)
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