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  1. 8 U 7624/98 - Ausbeutung der Unerfahrenheit; Sittenwidrigkeit; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: Ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (hier: Überschreitung der ortsüblichen Miete um 100 %) ist nur dann nach § 138 Abs. 1 sittenwidrig, wenn die wirtschaftliche schwächere Lage des Vertragspartners ausgenutzt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    01.02.1999
  2. 64 S 347/98 - Wirtschaftseinheit in der Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Die Betriebskosten für mehrere auf einem Grundstück stehende, dem Vermieter gehörende Häuser können zusammen nach der Wohnfläche umgelegt werden. Entfallen einzelne Betriebskosten jedoch nur auf bestimmte Häuser, so muß in der Abrechnung dargelegt werden, welche Kosten auf das Gesamtobjekt entfallen und wie sie verteilt werden, und welche Kosten nur für das Haus anfallen, über das abgerechnet wird. 2. Nachträgliche Erläuterungen der Betriebskostenabrechnung ersetzen nicht die für die Betriebskostenabrechnung selbst erforderlichen Angaben, die einheitlich und zusammenhängend erfolgen müssen. 3. Erhöhungen von Betriebskostenvorschüssen für die Zukunft, die aus einer unwirksamen Abrechnung für die Vergangenheit resultieren, sind nicht geschuldet.
    LG Berlin
    02.02.1999
  3. 64 S 349/98 - Kein Wiederaufleben der Befristung in Pachtverträgen; Erholungsgrundstücke
    Leitsatz: Die Befristung in Pachtverträgen über Erholungsgrundstücke in den östlichen Bundesländern, die vor dem 1. Januar 1976 geschlossen worden sind, lebt jedenfalls dann nicht wieder auf, wenn die Befristung vor Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes am 1. Januar 1995 endete.
    LG Berlin
    02.02.1999
  4. 14 S 18876/98 - Abtretung; Räumungsklage; Kündigung; Wohnraummiete; Aktivlegitimation
    Leitsatz: Ein anderer als der Vermieter kann nach ordentlicher Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses nicht aus abgetretenem Recht auf Räumung klagen.
    LG München I
    03.02.1999
  5. 13 U 53/98 - Rechtsverhältnis zwischen Berechtigten und Dritten, Wertausgleich, Nutzungsherausgabe, Feuerversicherungssumme
    Leitsatz: 1. Hinsichtlich der Frage, wem letztlich die Feuerversicherungssumme für ein im Laufe des Rückübertragungsverfahrens durch Brand zerstörtes oder beschädigtes Gebäude zusteht, weist das VermG eine Regelungslücke auf. 2. § 16 Abs. 2 VermG regelt lediglich den Eintritt des Berechtigten in das bestehende Versicherungsverhältnis mit Bestandskraft des Restitutionsbescheides; andererseits ist die Feuerversicherungssumme keine Nutzung im Sinne von § 7 Abs. 7 VermG. 3. Die hiernach bestehende Lücke ist durch entsprechende Anwendung von § 281 BGB dahingehend zu schließen, daß der Verfügungsberechtigte mit Bestandskraft des Restitutionsbescheides die Herausgabe des - durch Brand beschädigten - Grundstücks mit Gebäude - samt der für den Brand angefallenen Feuerversicherungssumme schuldet.
    OLG Brandenburg
    03.02.1999
  6. 4 C 629/98 - Betriebskosten; Wärmemengenzähler; Kaltwasserzähler; Gartenpflegekosten
    Leitsatz: Wartungskosten und Kosten der Ersatzbeschaffung von Batterien für Wärmemengenzähler, Kaltwasserzählergebühren und Gartenpflegekosten gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten.
    AG Steinfurt
    04.02.1999
  7. III ZR 268/97 - VermG §§ 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3, 11 Abs. 1, 11 a, 15 Abs. 1; II. BV § 26
    Leitsatz: a) Der Kostenerstattungsanspruch eines kommunalen Wohnungsunternehmens aus seiner (früheren) Tätigkeit als staatlicher Verwalter umfaßt auch pauschalierte Verwaltungskosten nach Maßgabe der Höchstbeträge des § 26 der Zweiten Berechnungsverordnung. Der Erstattungsanspruch unterliegt der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nrn. 1 und 7 BGB. b) Der Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters wird erst nach Ende der staatlichen Verwaltung fällig (Bestandskraft des Aufhebungsbescheids oder Ablauf des 31. Dezember 1992). c) Der Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters setzt eine echte Treuhänderstellung voraus. Diese war erst seit dem 1. Juli 1990 vorhanden.
    BGH
    04.02.1999
  8. 49 C 280/98 - Betriebskosten:Wasserkosten; Zählerdifferenzen
    Leitsatz: Der aufgrund der Ablesung des Hauptwasserzählers von dem Wasserlieferanten in Rechnung gestellte Betrag ist nach dem Verhältnis der Ergebnisse der Zwischenzähler zueinander umzulegen, sofern die jeweiligen Verbrauchsmengen nicht um mehr als 20 % differieren.
    AG Münster
    04.02.1999
  9. 63 S 280/98 - Beschwerdewert für Instandsetzungsklage des Mieters
    Leitsatz: Bei einer Instandsetzungsklage des Mieters auf Herstellung von Beschattungsmöglichkeiten für eine Dachgeschoßwohnung ist (auch) der Berufungsstreitwert nach einem fiktiven Minderungsbetrag zu schätzen, der hier nur für die Sommermonate gilt.
    LG Berlin
    05.02.1999
  10. 64 S 366/98 - Eigenleistungen des Vermieters (Gartenpflege) als Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters, durch die Betriebskosten erspart werden, dürfen auch für früher preisgebundenen Wohnraum in den östlichen Bundesländern bei der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. 2. Die Umlagefähigkeit von Gartenpflegekosten setzt jedoch voraus, daß es sich um gärtnerisch angelegte Flächen handelt. Die Kosten für die erstmalige Anlage eines Gartens dürfen nicht als Betriebskosten umgelegt werden.
    LG Berlin
    05.02.1999