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Urteil Betriebskosten:Wasserkosten
Schlagworte
Betriebskosten:Wasserkosten; Zählerdifferenzen
Leitsatz
Der aufgrund der Ablesung des Hauptwasserzählers von dem Wasserlieferanten in Rechnung gestellte Betrag ist nach dem Verhältnis der Ergebnisse der Zwischenzähler zueinander umzulegen, sofern die jeweiligen Verbrauchsmengen nicht um mehr als 20 % differieren.
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