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BVerwG 8 B 178.98 - Gesandtschaftsgrundstück; Völkerrecht; Rückübertragung; Bucheigentum; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Hauszinssteuer; Nacherbe; Kollektivverfolgter; Vorerbe; Verfolgung aus rassischen GründenLeitsatz: Die Rückübertragung eines für eine ausländische Gesandtschaft genutzten Grundstücks an die Rechtsnachfolger eines früheren Eigentümers nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes verstößt jedenfalls dann nicht gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts, wenn der ausländische Staat zu keinem Zeitpunkt das Eigentum an dem Grundstück wirksam erworben hat, sondern lediglich im Grundbuch eingetragen ist (Bucheigentümer). Die Rückübertragung ist deswegen nicht nach § 4 Abs. 1 VermG unmöglich. Wurde die sonst übliche Ermäßigung der Hauszinssteuer nur deswegen versagt, weil die Nacherben Juden waren, liegt auch in der Person des selbst nicht zum Kreis der Kollektivverfolgten gehörenden Vorerben eine Verfolgung aus rassischen Gründen i. S. d. § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG vor.BVerwG17.05.1999
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BVerwG 3 B 39.99 - Vermögenszuordnung; Verwendungsersatz; Ausgleich für Bebauungs-,Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme; WerthaltigkeitLeitsatz: Dem Zweck der Vorschrift entsprechend, ist ein Ausgleich nur dann vorgesehen, wenn der Restitutionsberechtigte einen noch werthaltigen Gegenstand bekommt, der sein Vermögen mehrt, und der Verfügungsberechtigte bzw. -befugte, als Folge einer Rückübertragung erkennen muß, daß die von ihm erbrachten Verwendungen letztlich ihren Zweck verfehlt haben.BVerwG11.05.1999
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BVerwG 5 B 85.98 - Erhöhung der Ausgleichsabgaben und ZweckentfremdungsverbotLeitsatz: 1. Die Geltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin ist keine rechtsgrundsätzlich bedeutsame Frage, die eine Zulassung der Revision begründen könnte. 2. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1975 ist einschränkend dahingehend zu verstehen, daß eine Ausgleichsabgabe für die Umwandlung von Wohnraum in Arztpraxen auch dann zulässig ist, wenn die Genehmigung im überwiegenden öffentlichen Interesse erteilt wird. 3. Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe um 257 % hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG30.04.1999
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BVerwG 7 C 24.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Ausnahme von der StichtagsregelungLeitsatz: Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG (Ausnahme von der Stichtagsregelung bei schriftlicher Beantragung oder aktenkundiger Anbahnung des Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989) setzt voraus, daß das Grundstück oder Gebäude aus der Hand des Staates erworben wurde.BVerwG29.04.1999
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BVerwG 7 C 18.98 - staatliche Verwaltung; Rechtsgrund des Verwaltungsverhältnisses; faktische staatliche VerwaltungLeitsatz: Ob staatliche oder private Verwaltung anzunehmen ist, richtet sich bei der Verwaltung durch eine staatliche Stelle nicht nach der organisatorischen Zuordnung des Verwalters, sondern vorrangig nach dem Rechtsgrund des Verwaltungsverhältnisses. Die Annahme einer "faktischen" staatlichen Verwaltung kommt nicht in Betracht, wenn eine nach den einschlägigen Rechtsvorschriften mögliche staatliche Verwaltung tatsächlich nicht ausgeübt wurde.BVerwG29.04.1999
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BVerwG 7 C 13.98 - Ausreisewilliger; Gegenleistung; Grundstücksveräußerung; Redlichkeit des Erwerbs; Vermutung; unlautere Machenschaft; RentnerLeitsatz: Die Vermutung, daß die ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden auf unlautere Machenschaften (Nötigung und Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = ZOV 1996, 213), gilt auch im Falle der Ausreise von Rentnern.BVerwG29.04.1999
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BVerwG 8 C 5.98 - Enteignung; Westeigentümer; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft; Nutzungsrechtsverleihung; Einzelfallprüfung; Redlichkeitsprüfung; Globallisten-Enteignungen; EigenheimLeitsatz: Die generelle Durchführung von Enteignungen von Westeigentümern im Wege einer Globalliste und unter deren bewußter Nichtbeteiligung in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 stellt eine schädigende Maßnahme aufgrund unlauterer Machenschaften dar. Nach Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR an den ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 (abgedruckt in ZOV 1996, S. 412) war auch bei Enteignung von Westeigentum und der sich anschließenden Nutzungsrechtsverleihung an DDR-Bürger eine genaue Einzelfallprüfung unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze notwendig. Die Redlichkeitsprüfung nach § 4 Abs. 2 und 3 VermG erfordert im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung die Berücksichtigung einer "Gesamtoperation" von DDR-Behörden, mit der planmäßig und manipulativ Westeigentümer dadurch ausgeschaltet wurden, daß zunächst unter Verstoß gegen die Rechtsordnung "Listen-Enteignungen" durchgeführt und dann unmittelbar nach Überführung des Grundstücks in das Volkseigentum den Besitzern der bereits errichteten Eigenheime dingliche Nutzungsrechte verliehen wurden.BVerwG28.04.1999
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BVerwG 8 C 7.98 - Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, BeitragsausschlußLeitsatz: Der in § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB geregelte Ausschluß von der Beitragspflicht für Grundstücke im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet bei der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von im Sanierungsgebiet gelegenen Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB ist nicht davon abhängig, daß die Erschließungsmaßnahmen für die Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich waren.BVerwG28.04.1999
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BVerwG 8 C 3.98 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen geringere Entschädigung; Bodenpreissenkung; unlautere Machenschaft; BaulandenteignungLeitsatz: 1. Die durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrats der DDR vom 28. Juli 1977 angeordnete Senkung der höchstzulässigen Bodenpreise für Bauland in Berlin, Leipzig und Erfurt auf 100 M/qm stellt keine diskriminierende Entschädigungsregelung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG dar. 2. In der Nichtbeteiligung des damals in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eigentümers am Enteignungsverfahren nach dem Baulandgesetz der DDR liegt in der Regel keine unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG (wie BVerwG 104, 186).BVerwG28.04.1999
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BVerwG 8 B 67.99 - Vermögensverlust; Entziehung eines dinglichen Nutzungsrechts; Anpassung des Ersatzerbaurechts; DivergenzrügeLeitsatz: 1. Besteht die schädigende Maßnahme in der Entziehung eines - dadurch erloschenen - dinglichen Nutzungsrechts, so ist dieser Vermögensverlust durch die Bestellung eines Erbbaurechts zu restituieren. 2. Hat das Vermögensamt vor Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes entsprechend dem Inhalt des entzogenen Nutzungsrechts zunächst ein unbefristetes und unentgeltliches Erbbaurecht begründet, so kann der Grundstückseigentümer gemäß § 122 SachenRBerG die Anpassung dieses Erbbaurechts an die inhaltlichen Vorgaben des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes verlangen. 3. Zur Divergenzrüge.BVerwG26.04.1999