Urteil Vermögensverlust
Schlagworte
Vermögensverlust; Entziehung eines dinglichen Nutzungsrechts; Anpassung des Ersatzerbaurechts; Divergenzrüge
Leitsätze
1. Besteht die schädigende Maßnahme in der Entziehung eines - dadurch erloschenen - dinglichen Nutzungsrechts, so ist dieser Vermögensverlust durch die Bestellung eines Erbbaurechts zu restituieren.
2. Hat das Vermögensamt vor Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes entsprechend dem Inhalt des entzogenen Nutzungsrechts zunächst ein unbefristetes und unentgeltliches Erbbaurecht begründet, so kann der Grundstückseigentümer gemäß § 122 SachenRBerG die Anpassung dieses Erbbaurechts an die inhaltlichen Vorgaben des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes verlangen.
3. Zur Divergenzrüge.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?