Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen geringere Entschädigung; Bodenpreissenkung; unlautere Machenschaft; Baulandenteignung
Leitsätze
1. Die durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrats der DDR vom 28. Juli 1977 angeordnete Senkung der höchstzulässigen Bodenpreise für Bauland in Berlin, Leipzig und Erfurt auf 100 M/qm stellt keine diskriminierende Entschädigungsregelung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG dar.
2. In der Nichtbeteiligung des damals in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eigentümers am Enteignungsverfahren nach dem Baulandgesetz der DDR liegt in der Regel keine unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG (wie BVerwG 104, 186).
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