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Suchergebnis Urteilssuche (181 - 190 von 197)
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8 REMiet 5/81 - Vermietung von Wohnraum an Ausländer; Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete; WirtschaftsstrafgesetzLeitsatz: 1. Bei der Vermietung von Wohnraum an Ausländer ist ein Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete, der mit der Eigenschaft der Mieter als Ausländer begründet ist, unzulässig. 2. Ob eine nicht unwesentliche Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete i. S. des § 5 Absatz 1 Satz 2 Wirtschaftsstrafgesetz vorliegt, beurteilt sich bei ausländischen Mietern nach den gleichen Kriterien wie bei deutschen Mietern. 3. Bei der Beurteilung, ob ein Entgelt i. S. des § 5 Absatz 1 Satz 2 Wirtschaftsstrafgesetz unangemessen hoch ist sind die Grundmiete und das Entgelt für Nebenleistungen zusammenzurechnen.OLG Stuttgart26.02.1982
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- 8 REMiet 4/81 - Mieterhöhungsverlangen; MietspiegelLeitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen darf auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde gestützt werden, wenn die Behauptung, dies sei eine vergleichbare Gemeinde, nicht offensichtlich unbegründet ist. 2. Ein Mieterhöhungsverlangen darf in der Regel auch auf einen mehrere Jahre alten Mietspiegel gestützt werden. 3. Es ist unzulässig, zu den Werten eines Mietspiegels wegen seines Alters einen pauschalen Zuschlag zu machen.OLG Stuttgart02.02.1982
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8 REMiet 3/81 - Schönheitsreparaturen in Formularmietverträgen; FristenLeitsatz: Folgende Vereinbarung in Formularmietverträgen verstößt nicht gegen die Bestimmungen des AGBG, insbesondere nicht gegen § 9 AGBG: "Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen (wie in § 7 Absatz 1 aufgeführt) aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20 % der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40 %, länger als drei Jahre 60 %, länger als vier Jahre 80 %, länger als fünf Jahre 100 %. Der Vermieter kann im übrigen bei übermäßiger Abnützung Ersatz in Geld verlangen. Dasselbe gilt bei schuldhafter Beschädigung des Bodenbelags durch den Mieter."OLG Stuttgart10.03.1982
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8 REMiet 7/81 - befristetes Mietverhältnis; Kündigung; Beendigung/des Mietverhältnisses; Befristung/eines Mietverhältnisses; Erheblichkeit/der Pflichtverletzung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB; Mietverhältnis/befristetes; Pflichtverletzung/nicht unerhebliche nach §Leitsatz: Für die Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses nach Art. 2 Absatz 1 des 2. WKSchG ist es ohne Bedeutung, daß der Mietvertrag "probeweise" abgeschlossen wurde. Dieser Umstand rechtfertigt es nicht, bei Auslegung des § 564 b Absatz 2 Nummer 1 BGB die Anforderungen an die Erheblichkeit der Pflichtverletzung herabzusetzen.OLG Stuttgart20.08.1982
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8 REMiet 7/81 - Befristetes Mietverhältnis; Kündigung; Beendigung/des Mietverhältnisses; Befristung/eines Mietverhältnisses; Erheblichkeit/der Pflichtverletzung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB; Mietverhältnis/befristetes; Pflichtverletzung/nicht unerhebliche nach § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB; Probe/Mietverhältnis auf; StudentenwohnungLeitsatz: Für die Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses nach Art. 2, Abs. 1 des 2. WKSchG ist es ohne Bedeutung, daß der Mietvertrag "probeweise" abgeschlossen wurde. Dieser Umstand rechtfertigt es nicht, bei Auslegung des § 564 b II Nr. 1 BGB die Anforderungen an die Erheblichkeit der Pflichtverletzung herabzusetzen.OLG Stuttgart20.08.1982
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VG 13 A 64/81 - Zweckentfremdung von Wohnraum; Zweckentfremdungsverbot; Wohnraum, Umwandlung in Hotelzimmer; Bedarf, marktwirtschaftlicherLeitsatz: 1. Ein lediglich gegenwärtiger marktwirtschaftlicher Bedarf (hier fehlende preiswerte Hotelzimmer) stellt nicht zugleich einen öffentlichen Belang dar, der im Rahmen der Zweckentfremdungsverbot Verordnung Bedeutung hätte. 2. Zur Frage, wann ein Interesse des Eigentümers an der Zweckentfremdung von Wohnraum das öffentliche Interesse an der Wohnraumerhaltung überwiegt.VG Berlin15.10.1982
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VG 14 A 171/81 - Baukostenzuschuß des Mieters; Berücksichtigung bei Berechnung des Modernisierungszuschlags; Wertverbesserungszuschlag; Festsetzung, stufenweiseLeitsatz: Zur Berechnung des Modernisierungszuschlages, wenn vom Mieter ein Baukostenzuschuß gewährt worden ist.VG Berlin27.09.1982
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VG 14 A 178.81 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Zentralheizung; Ingenieurleistungen; BaubetreuungskostenLeitsatz: Zur Umlagefähigkeit von Ingenieur- und Baubetreuungskosten beim Einbau einer Zentralheizungsanlage.VG Berlin16.08.1982
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14 A 204.81 - Wertverbesserungszuschlag; Neuschaffen von Wohnraum; Bauaufwand, wesentlicher; Baukosten; Gerichtskosten; Materialkosten; Darlehensbeschaffungskosten; Umbauarbeiten; Kellerentrümpelung; PreisbindungLeitsatz: 1. Der Aufwand für Kellerentrümpelung, für Gerichts-, Notariats- und Darlehensbeschaffungskosten ist nicht umlagefähig, sondern mit der Pauschalregelung des § 11 AMVOB über die Baukosten abgegolten. 2. Zur Frage, wann durch wesentlichen Bauaufwand Wohnraum neugeschaffen wird.VG Berlin30.08.1982
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VG 14 A 220.81 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Sanitärfläche; Wohnwertverbesserung; WC-Raum; BadraumLeitsatz: Die Vergrößerung der Sanitärfläche und ihre Aufteilung in gesonderte WC- und Badräume entsprechen modernem Wohnkomfort und stellen eine Modernisierung dar.VG Berlin30.08.1982