Urteil Vermietung von Wohnraum an Ausländer
Schlagworte
Vermietung von Wohnraum an Ausländer; Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete; Wirtschaftsstrafgesetz
Leitsätze
1. Bei der Vermietung von Wohnraum an Ausländer ist ein Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete, der mit der Eigenschaft der Mieter als Ausländer begründet ist, unzulässig.
2. Ob eine nicht unwesentliche Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete i. S. des § 5 Absatz 1 Satz 2 Wirtschaftsstrafgesetz vorliegt, beurteilt sich bei ausländischen Mietern nach den gleichen Kriterien wie bei deutschen Mietern.
3. Bei der Beurteilung, ob ein Entgelt i. S. des § 5 Absatz 1 Satz 2 Wirtschaftsstrafgesetz unangemessen hoch ist sind die Grundmiete und das Entgelt für Nebenleistungen zusammenzurechnen.
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