« zurück zur Suche
Urteil befristetes Mietverhältnis
Schlagworte
befristetes Mietverhältnis; Kündigung; Beendigung/des Mietverhältnisses; Befristung/eines Mietverhältnisses; Erheblichkeit/der Pflichtverletzung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB; Mietverhältnis/befristetes; Pflichtverletzung/nicht unerhebliche nach §
Leitsatz
Für die Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses nach Art. 2 Absatz 1 des 2. WKSchG ist es ohne Bedeutung, daß der Mietvertrag "probeweise" abgeschlossen wurde. Dieser Umstand rechtfertigt es nicht, bei Auslegung des § 564 b Absatz 2 Nummer 1 BGB die Anforderungen an die Erheblichkeit der Pflichtverletzung herabzusetzen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat