« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 197)

  1. VG 16 A 659.82 - Heizungsmängel, unmittelbare Ausführung der Ersatzvornahme; Mangel, wohnungsaufsichtlicher; Heizungsmängel; Heizungsausfall, Heizölmangel; Ersatzvornahme; Gefahrenabwehr
    Leitsatz: Bei einem totalen Heizungsausfall aufgrund von Heizölmangel während der Wintermonate, insbesondere bei Außentemperaturen unter 0 Grad Celsius, ist die Behörde gem. § 6 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz berechtigt, Verwaltungszwang ohne vorausgehenden Verwaltungsakt anzuwenden (hier: Auftrag an eine Firma, Heizöl zu liefern und die Heizung in Gang zu setzen).
    VG Berlin
    14.12.1982
  2. VG 14 A 208.81 - Mieterhöhung wegen energiesparender Maßnahmen; Energieeinsparung, nachhaltige; Fassade; Wärmedämmung; Dämmwirkung; Heizölverbrauch; Brennstoffkosten; Modernisierung; Isolierfassade; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag
    Leitsatz: 1. Zur Klärung des Begriffs "nachhaltige Energieeinsparung". 2. Die Wärmedämmung einer Fassade durch Anbringung von Mineralfasermatte und einer Vorhangfassade stellt eine Modernisierung dar. 3. Zur Frage, in welchem Umfang der Heizölverbrauch herangezogen werden kann, um zu beurteilen, ob eine nachhaltige Energieeinsparung vorliegt.
    VG Berlin
    11.03.1982
  3. 8 REMiet 6/81 - Nebenkostennachforderung; Vorauszahlung; Nebenkostenabrechnung
    Leitsatz: Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, wonach dem Vermieter von Wohnraum die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen verwehrt ist, wenn bei mietvertraglich vereinbarter Nebenkostenvorauszahlung eine sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung den Vorauszahlungsbetrag wesentlich übersteigt.
    OLG Stuttgart
    10.08.1982
  4. 8 REMiet 5/81 - Vermietung von Wohnraum an Ausländer; Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete; Wirtschaftsstrafgesetz
    Leitsatz: 1. Bei der Vermietung von Wohnraum an Ausländer ist ein Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete, der mit der Eigenschaft der Mieter als Ausländer begründet ist, unzulässig. 2. Ob eine nicht unwesentliche Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete i. S. des § 5 Absatz 1 Satz 2 Wirtschaftsstrafgesetz vorliegt, beurteilt sich bei ausländischen Mietern nach den gleichen Kriterien wie bei deutschen Mietern. 3. Bei der Beurteilung, ob ein Entgelt i. S. des § 5 Absatz 1 Satz 2 Wirtschaftsstrafgesetz unangemessen hoch ist sind die Grundmiete und das Entgelt für Nebenleistungen zusammenzurechnen.
    OLG Stuttgart
    26.02.1982
  5. - 8 REMiet 4/81 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen darf auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde gestützt werden, wenn die Behauptung, dies sei eine vergleichbare Gemeinde, nicht offensichtlich unbegründet ist. 2. Ein Mieterhöhungsverlangen darf in der Regel auch auf einen mehrere Jahre alten Mietspiegel gestützt werden. 3. Es ist unzulässig, zu den Werten eines Mietspiegels wegen seines Alters einen pauschalen Zuschlag zu machen.
    OLG Stuttgart
    02.02.1982
  6. 8 REMiet 3/81 - Schönheitsreparaturen in Formularmietverträgen; Fristen
    Leitsatz: Folgende Vereinbarung in Formularmietverträgen verstößt nicht gegen die Bestimmungen des AGBG, insbesondere nicht gegen § 9 AGBG: "Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen (wie in § 7 Absatz 1 aufgeführt) aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20 % der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40 %, länger als drei Jahre 60 %, länger als vier Jahre 80 %, länger als fünf Jahre 100 %. Der Vermieter kann im übrigen bei übermäßiger Abnützung Ersatz in Geld verlangen. Dasselbe gilt bei schuldhafter Beschädigung des Bodenbelags durch den Mieter."
    OLG Stuttgart
    10.03.1982
  7. 8 REMiet 7/81 - befristetes Mietverhältnis; Kündigung; Beendigung/des Mietverhältnisses; Befristung/eines Mietverhältnisses; Erheblichkeit/der Pflichtverletzung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB; Mietverhältnis/befristetes; Pflichtverletzung/nicht unerhebliche nach §
    Leitsatz: Für die Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses nach Art. 2 Absatz 1 des 2. WKSchG ist es ohne Bedeutung, daß der Mietvertrag "probeweise" abgeschlossen wurde. Dieser Umstand rechtfertigt es nicht, bei Auslegung des § 564 b Absatz 2 Nummer 1 BGB die Anforderungen an die Erheblichkeit der Pflichtverletzung herabzusetzen.
    OLG Stuttgart
    20.08.1982
  8. 8 REMiet 7/81 - Befristetes Mietverhältnis; Kündigung; Beendigung/des Mietverhältnisses; Befristung/eines Mietverhältnisses; Erheblichkeit/der Pflichtverletzung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB; Mietverhältnis/befristetes; Pflichtverletzung/nicht unerhebliche nach § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB; Probe/Mietverhältnis auf; Studentenwohnung
    Leitsatz: Für die Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses nach Art. 2, Abs. 1 des 2. WKSchG ist es ohne Bedeutung, daß der Mietvertrag "probeweise" abgeschlossen wurde. Dieser Umstand rechtfertigt es nicht, bei Auslegung des § 564 b II Nr. 1 BGB die Anforderungen an die Erheblichkeit der Pflichtverletzung herabzusetzen.
    OLG Stuttgart
    20.08.1982
  9. 6 RE-Miet 3/81 - Mischraummietverhältnis; überwiegende gewerbliche Nutzungsart; Kündigung
    Leitsatz: 1. Sind durch einheitlichen Vertrag sowohl Wohnräume als auch gewerblich genutzte Räume vermietet (Mischraummietverhältnis), so kann der gesamte Vertrag von dem Vermieter ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses (§ 564 b Abs. 1 BGB) gekündigt werden, wenn die gewerbliche Nutzungsart überwiegt. 2. Der gewerbliche Teil in einem Mischraummietverhältnis überwiegt jedenfalls dann, wenn die Fläche der vermieteten Gewerberäume und der auf sie entfallende Mietzins ein Vielfaches der entsprechenden Größen der Wohnräume darstellen und sich eine hiervon abweichende rechtliche Einordnung des Vertrages aus vertraglichen Erklärungen der Parteien nicht ergibt. Der Umstand allein, daß die Wohnung den Lebensmittelpunkt des Mieters bildet, führt nicht dazu, daß auf den Wohnraumteil die Bestimmung des § 564 b Abs. 1 BGB anzuwenden ist. 3. Die nur wirtschaftliche Teilbarkeit des Mietobjekts in Gewerberäume und Wohnräume erlaubt es jedenfalls dann nicht, auf den Wohnraumteil die Bestimmung des § 564 b Abs. 1 BGB anzuwenden, wenn aufgrund des Parteiwillens von einer rechtlichen Einheit des Mietverhältnisses auszugehen ist. 4. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.
    OLG Schleswig
    18.06.1982
  10. 6 RE-Miet 1/82 - Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mietern
    Leitsatz: Bei Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mietern kann ein Mitmieter auf Rückgabe der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hat.
    OLG Schleswig
    25.06.1982