« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (291 - 300 von 727)

  1. IX ZR 106/02 - Kein Vorrang für Verwaltungskosten nach Zwangsversteigerung; Wohngeldzahlungen des Zwangsverwalters; Grundsteuer
    Leitsatz: a) Ausgaben der Zwangsverwaltung genießen nur dann den Vorrang vor Grundpfandrechten, wenn von ihnen im Einzelfall eine objekterhaltende oder -verbessernde Wirkung ausgeht; hierfür reicht es weder aus, daß die Zwangsverwaltung mit Recht angeordnet ist, noch, daß die Ausgaben bei vorhandenen Nutzungen aus diesen zu bestreiten gewesen wären. b) Die Vergütung des Zwangsverwalters kann nur berücksichtigt werden, wenn die Zwangsverwaltung notwendig war, um das Grundstück für die Zwangsversteigerung zu erhalten oder wiederherzustellen. Im Falle der Versteigerung eines Wohnungseigentums muß regelmäßig hinzukommen, daß sich die Tätigkeit des Zwangsverwalters gerade auf das Sondereigentum und nicht auf das Gemeinschaftseigentum bezog. c) Wird ein Wohnungs- oder Teileigentum versteigert, sind erbrachte Wohngeldzahlungen des Zwangsverwalters nur insoweit zu berücksichtigen, als sie objekterhaltend oder -verbessernd verwandt worden sind; dies muß der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger darlegen und beweisen.
    BGH
    10.04.2003
  2. III ZR 38/02 - Amtshaftung; Staatshaftung; Haftung des AROV wegen falscher Negativauskunft; Verjährung des Amtshaftungsanspruchs
    Leitsatz: a) Zur Haftung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen, wenn der spätere Käufer eines im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses mit der Treuhandanstalt bereits bestandskräftig restituierten Grundstücks die unzutreffende Auskunft erhalten hat, über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche sei nichts bekannt. b) Zur Verjährung des Amtshaftungsanspruchs nach § 839 BGB und des Staatshaftungsanspruchs aus § 1 StHG in einem solchen Falle.
    BGH
    10.04.2003
  3. XI ZR 193/02 - Voraussetzung der Revisionszulassung
    Leitsatz: a) Eine die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründende Divergenz liegt begriffsnotwendig nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung des Tatgerichts bereits entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, von der das angefochtene Urteil abweicht. b) Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt Wiederholungsgefahr voraus, die in der Regel zu verneinen ist, wenn das Tatgericht zwar bereits ergangene, aber noch nicht veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung in nicht vorwerfbarer Weise (noch) nicht beachtet. c) Ob die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde.
    BGH
    08.04.2003
  4. KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger
    Leitsatz: Ein marktbeherrschender Vermieter darf, ohne gegen das Verbot unbilliger Behinderung nach § 20 Abs. 1 GWB zu verstoßen, in begrenzter Zahl zur Verfügung stehende Gewerbeflächen nur in einer Weise vermieten, die den Marktzutritt für aktuelle und potentielle Wettbewerber des Mieters nicht für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre blockiert. Das setzt regelmäßig eine Feststellung des Bedarfs durch Ausschreibung bei der erstmaligen Vermietung sowie die Wiederholung dieses Vorgehens in entsprechenden zeitlichen Abständen voraus.
    BGH
    08.04.2003
  5. II ZR 160/02 - Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluß für Gründungskommanditist
    Leitsatz: Einem Gründungsgesellschafter gewährte Sondervorteile müssen im Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds auch dann offengelegt werden, wenn sie bereits vor dem Beitritt eines Anlegers erfolgt sind, aber im Zusammenhang mit dem Anlageprojekt stehen.
    BGH
    07.04.2003
  6. II ZR 56/02 - Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altschulden
    Leitsatz: a) Der in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretende Gesellschafter hat für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich auch persönlich und als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern einzustehen. b) Dieser Grundsatz gilt auch für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, in denen sich Angehörige freier Berufe zu gemeinsamer Berufsausübung zusammengeschlossen haben. Ob für Verbindlichkeiten aus beruflichen Haftungsfällen dieser Gesellschaften eine Ausnahme zu machen ist, bleibt offen. c) Erwägungen des Vertrauensschutzes gebieten es, den Grundsatz der persönlichen Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altschulden erst auf künftige Beitrittsfälle (nach Bekanntwerden der Entscheidung vom 29. Januar 2001) anzuwenden. (Leitsatz zu c) von der Redaktion)
    BGH
    07.04.2003
  7. V ZR 322/02 - Vereinbarung über Eigentumsübertragung und Wirkung gegenüber Sondernachfolger
    Leitsatz: Einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer, die die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft zum Gegenstand hat, kann auch dann keine Wirkung gegen die Sondernachfolger gemäß § 10 Abs. 2 WEG beigelegt werden, wenn eine nur schuldrechtliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung begründet werden soll (hier: Verpflichtung, einem der Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einer Teilfläche des gemeinschaftlichen Eigentums zu verschaffen).
    BGH
    04.04.2003
  8. V ZR 314/02 - Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Kaufpreisnachzahlungsanspruchs bei Altkaufverträgen über landwirtschaftliche Flächen
    Leitsatz: § 3 a AusglLeistG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
    BGH
    04.04.2003
  9. V ZR 268/02 - Mauergrundstück; Veräußerung an Dritten wegen Nutzungsabsicht im öffentlichen Interesse
    Leitsatz: a) Will der Bund das Mauergrundstück unter Ausschluß des Berechtigten an einen Dritten veräußern, genügt es, daß die von dem Dritten beabsichtigte Nutzung im öffentlichen Interesse liegt; eines Interesses des Bundes an der Veräußerung bedarf es nicht. b) Die Veräußerung des Mauergrundstücks ist auch möglich, wenn das öffentliche Interesse des Dritten durch Erwerb eines beschränkt dinglichen Rechts oder durch Vertrag gesichert werden könnte. c) Das Vorliegen eines öffentlichen Interesses am Erwerb des Mauergrundstücks durch den Dritten ist gerichtlich voll überprüfbar; ein Beurteilungsspielraum verbleibt dem Bund nicht. d) Die gegen den ablehnenden Bescheid des Bundes gerichtete Klage genügt dem Bestimmtheitserfordernis (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), wenn der der Klageschrift beigefügte Bescheid den Klagegrund enthält.
    BGH
    04.04.2003
  10. IX ZR 163/02 - Instandsetzungsanspruch des Mieters als Masseschuld
    Leitsatz: Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters begründet der Anspruch des Mieters auf Herstellung eines zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache unabhängig davon, ob der mangelhafte Zustand vor oder nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist, bei fortdauerndem Mietverhältnis eine Masseschuld.
    BGH
    03.04.2003