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Urteil Amtshaftung
Schlagworte
Amtshaftung; Staatshaftung; Haftung des AROV wegen falscher Negativauskunft; Verjährung des Amtshaftungsanspruchs
Leitsätze
a) Zur Haftung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen, wenn der spätere Käufer eines im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses mit der Treuhandanstalt bereits bestandskräftig restituierten Grundstücks die unzutreffende Auskunft erhalten hat, über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche sei nichts bekannt.
b) Zur Verjährung des Amtshaftungsanspruchs nach § 839 BGB und des Staatshaftungsanspruchs aus § 1 StHG in einem solchen Falle.
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