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Suchergebnis Urteilssuche (441 - 450 von 727)
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8 U 422/01 - Rechtsmißbräuchliche Berufung des Mieters auf Nichteinhaltung der SchriftformLeitsatz: Ist versehentlich im Kopf des Mietvertrages nicht die Kommanditgesellschaft als Mieterin angegeben, sondern die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, kann die Berufung der Mieterin auf Nichteinhaltung der Schriftform treuwidrig sein, wenn der Mietvertrag eine salvatorische Klausel enthält und alle Parteien es in der Vergangenheit mit den Parteibezeichnungen nicht genau nahmen. (Leitsatz der Redaktion)KG22.05.2003
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24 W 253/02 - Öffnungsklausel für bauliche Veränderung; Pflasterung der gemeinschaftlichen RasenflächeLeitsatz: Läßt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung der Wohnanlage dienen, mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, fällt darunter auch die Pflasterung einer Wegeabkürzung zum Müllplatz über eine gemeinschaftliche Rasenfläche, selbst wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird.KG21.05.2003
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8 U 203/02 - Gegenvorstellung gegen Beschluß auf Zurückweisung der BerufungLeitsatz: Das Berufungsgericht kann einen grundsätzlich unanfechtbaren Beschluß auf Zurückweisung der Berufung (§ 522 Abs. 2 ZPO) nach Gegenvorstellung aufheben und in der Sache erneut entscheiden. Zulässig ist das jedoch nur dann, wenn der Beschluß auf der Verletzung von Grundrechten (rechtliches Gehör, gesetzlicher Richter) beruht. (Leitsatz der Redaktion)KG12.05.2003
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12 U 281/01 - Keine Bindung des Vermieters an unrichtige Verrechnung von Teilzahlungen; ZahlungserlaßLeitsatz: 1. Der Vermieter ist an eine von ihm vorprozessual vorgenommene unrichtige Verrechnung von Zahlungen des Mieters, zu der er einseitig nicht berechtigt ist, nur dann gebunden, wenn die Parteien diese Verrechnung vertraglich vereinbart haben. 2. Eine bloße Zahlungserinnerung des Vermieters unter Aufschlüsselung des angeblich noch geschuldeten Saldos ist grundsätzlich nicht als schlüssiges Angebot auf Abschluß einer entsprechenden Vereinbarung zu qualifizieren, wenn dies einen Erlaß (§ 397 BGB) zur Folge hätte und der Zahlungserinnerung ein entsprechender Wille des Vermieters nicht zu entnehmen ist.KG08.05.2003
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24 U 99/02 - Verlust des Minderungsrechts bei vorbehaltloser Nachzahlung der Rückstände; Vermieterwechsel bei Nießbrauch; Festlegung der Abrechnungsperiode; KostenbelegeinsichtLeitsatz: Überträgt ein Miteigentümer und Nießbraucher (Vermieter) seinen Anteil an einem Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs, so kommt es nicht zu einem Vermieterwechsel. Das Minderungsrecht des Mieters geht bei vorbehaltloser Nachzahlung der zunächst wegen Mängeln einbehaltenen Miete für Vergangenheit und Zukunft auch dann verloren, wenn er später wegen derselben Mängel erneut Miete zurückhält. Der Mieter darf einzelne Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege nicht pauschal bestreiten. Ist der Beginn einer Abrechnungsperiode vertraglich nicht festgelegt, so darf ihn der Vermieter nach billigem Ermessen bestimmen.OLG Düsseldorf06.05.2003
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24 W 326/01 - Wohngeldvorfälligkeit bei Zahlungssäumnis; WirtschaftsplanfortgeltungLeitsatz: Ein Eigentümerbeschluß, der die Vorfälligkeit der monatlichen Beitragsvorschüsse bei Verzug mit mindestens zwei Teilbeträgen vorsieht, widerspricht regelmäßig nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Wegen Abweichung von OLG Zweibrücken ZMR 2003, 136 = NZM 2002, 876 LS wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.KG28.04.2003
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12 U 275/01 - Konkrete Leistungsaufforderung bei unterlassenen SchönheitsreparaturenLeitsatz: 1. Das Setzen einer Nachfrist als Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 326 Abs. 1 BGB a. F. ist unzureichend, wenn sich der Umfang der nach Ansicht des Vermieters vom Mieter noch auszuführenden Arbeiten weder aus dem Schreiben selbst noch aus dem Abnahmeprotokoll entnehmen läßt, auf das das Schreiben Bezug nimmt. 2. Für die Aufforderung an den Mieter zur Bewirkung der Leistung ist es grundsätzlich erforderlich, daß der Vermieter die geforderten Schönheitsreparaturen im einzelnen genau bezeichnet, damit der Mieter erkennen kann, was von ihm gefordert wird. 3. Hat der Mieter vor seinem Auszug Schönheitsreparaturen vorgenommen, und erhebt der Vermieter Beanstandungen, so muß der Vermieter konkrete Mängel darlegen und den beanstandeten Zustand beschreiben, damit der Mieter erkennen kann, inwieweit der Vermieter den Vertrag als nicht erfüllt ansieht. 4. Besteht die Mietsache aus mehreren Räumen, muß genau angegeben werden, in welchen Räumen an welcher Stelle bestimmte Arbeiten auszuführen sind. 5. Fordert der Vermieter mehr als die geschuldete Leistung, ist die Fristsetzung nur wirksam, wenn der Mieter die Erklärung des Vermieters als Aufforderung zur Erbringung der tatsächlich geschuldeten Renovierungsleistung verstehen mußte und der Vermieter zur Abnahme dieser geringeren Leistung bereit ist.KG24.04.2003
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8 U 68/02 - Wirksamer Ausschluß des Mietminderungsrechts für Geschäftsraummieter; Verlust des Minderungsrechts durch vorbehaltlose MietzahlungLeitsatz: 1. Die Formularklausel in einem Geschäftsraummietvertrag, wonach der Mieter bei einem Streit über die Berechtigung zur Minderung zunächst die volle Miete zu zahlen habe und auf eine Bereicherungsklage verwiesen wird, ist wirksam. 2. Das gilt auch dann, wenn durch ein weiteres Minderungsrecht einschränkende Regelungen vorhanden sind, die aber vom übrigen Teil abtrennbar sind. 3. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß jedenfalls bei vorbehaltloser Mietzahlung vor dem 1. September 2001 das Minderungsrecht ausgeschlossen ist (KG GE 2001, 1195). 4. Dann ist auch eine Minderung für den nachfolgenden Zeitraum ausgeschlossen, zumal die Äußerungen in einer Gesetzesbegründung die Rechtsprechung nicht binden.KG14.04.2003
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10 U 64/02 - Beweiswert des ÜbergabeprotokollsLeitsatz: Haben die Parteien eine gemeinsame Wohnungsübergabe durchgeführt und den Zustand der Räume in einem von ihnen gemeinsam unterzeichneten Begehungsprotokoll dokumentiert, so muß der Mieter darlegen und beweisen, daß ein in dem Protokoll nicht aufgeführter Mangel (hier: Haarriß des Waschbeckens) bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Räume vorhanden war.OLG Düsseldorf27.03.2003
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12 U 23/01 - Mietgarantie aufgrund Prospekthaftung des ProspektherausgebersLeitsatz: Die Anleger eines Fonds haben Ansprüche auf Erfüllung (positives Interesse) auch bei einer Prospekthaftung, wenn es sich um Angaben bezüglich einer Garantie im Prospekt handelt. Die Anleger sind deshalb so zu stellen, als wäre ein Mietgarantievertrag zu den im Prospekt genannten Bedingungen geschlossen worden.KG24.03.2003