Urteil Wirksamer Ausschluß des Mietminderungsrechts für Geschäftsraummieter
Schlagworte
Wirksamer Ausschluß des Mietminderungsrechts für Geschäftsraummieter; Verlust des Minderungsrechts durch vorbehaltlose Mietzahlung
Leitsätze (der Redaktion)
1. Die Formularklausel in einem Geschäftsraummietvertrag, wonach der Mieter bei einem Streit über die Berechtigung zur Minderung zunächst die volle Miete zu zahlen habe und auf eine Bereicherungsklage verwiesen wird, ist wirksam.
2. Das gilt auch dann, wenn durch ein weiteres Minderungsrecht einschränkende Regelungen vorhanden sind, die aber vom übrigen Teil abtrennbar sind.
3. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß jedenfalls bei vorbehaltloser Mietzahlung vor dem 1. September 2001 das Minderungsrecht ausgeschlossen ist (KG GE 2001, 1195).
4. Dann ist auch eine Minderung für den nachfolgenden Zeitraum ausgeschlossen, zumal die Äußerungen in einer Gesetzesbegründung die Rechtsprechung nicht binden.
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