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Urteil Mietgarantie aufgrund Prospekthaftung des Prospektherausgebers
Schlagworte
Mietgarantie aufgrund Prospekthaftung des Prospektherausgebers
Leitsatz
Die Anleger eines Fonds haben Ansprüche auf Erfüllung (positives Interesse) auch bei einer Prospekthaftung, wenn es sich um Angaben bezüglich einer Garantie im Prospekt handelt. Die Anleger sind deshalb so zu stellen, als wäre ein Mietgarantievertrag zu den im Prospekt genannten Bedingungen geschlossen worden.
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