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Urteil Rechtsmißbräuchliche Berufung des Mieters auf Nichteinhaltung der Schriftform
Schlagworte
Rechtsmißbräuchliche Berufung des Mieters auf Nichteinhaltung der Schriftform
Leitsatz
Ist versehentlich im Kopf des Mietvertrages nicht die Kommanditgesellschaft als Mieterin angegeben, sondern die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, kann die Berufung der Mieterin auf Nichteinhaltung der Schriftform treuwidrig sein, wenn der Mietvertrag eine salvatorische Klausel enthält und alle Parteien es in der Vergangenheit mit den Parteibezeichnungen nicht genau nahmen. (Leitsatz der Redaktion)
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