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Urteil Öffnungsklausel für bauliche Veränderung
Schlagworte
Öffnungsklausel für bauliche Veränderung; Pflasterung der gemeinschaftlichen Rasenfläche
Leitsatz
Läßt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung der Wohnanlage dienen, mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, fällt darunter auch die Pflasterung einer Wegeabkürzung zum Müllplatz über eine gemeinschaftliche Rasenfläche, selbst wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird.
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