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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 727)

  1. V ZB 59/02 - Rechtsbeschwerde, überflüssige Zulassung einer -
    Leitsatz: Die Zulassung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde durch das Berufungsgericht bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht.
    BGH
    20.02.2003
  2. V ZB 60/02 - Rechtsmittel durch Telefax bei Empfangsstörungen; Wiedereinsetzung bei Empfangsstörungen des Faxgerätes
    Leitsatz: Erkennt der Bevollmächtigte einer Partei, daß er einen Schriftsatz per Telefax nicht mehr fristgerecht an das zuständige Gericht übermitteln kann, steht es der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht entgegen, daß er den Schriftsatz in anderer Weise noch rechtzeitig hätte übermitteln können, sofern die Unmöglichkeit der rechtzeitigen Übermittlung per Telefax ihren Grund in der Sphäre des Gerichts findet.
    BGH
    20.02.2003
  3. III ZR 184/02 - Maklerprovision für Steuersparimmobilien
    Leitsatz: Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Vertriebsprovision von 30 v. H. im Verhältnis zu einer üblichen Maklerprovision von 3 bis 5 v. H. des Grundstücksverkaufspreises.
    BGH
    20.02.2003
  4. Rechtssache Forrer-Niedenthal gegen Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 47316/99) - DDR-Kaufvertrag; Übertragung von Grundeigentum in Volkseigentum
    Leitsatz: Art. 237 § 1 EGBGB, wonach Fehler eines DDR-Kaufvertrages zur Übertragung von Grundeigentum in Volkseigentum geheilt werden können, verstößt nicht gegen die EMRK.  
    EGMR
    20.02.2003
  5. 21 U 1948/02 - VKSK; Verein; Formwechsel; Nutzungsverträge; Erholungszweck; Zwischenpachtvertrag; Vertragseintritt; Nutzungsberechtigte
    Leitsatz: 1. Die Eintragung der ehemaligen Organisationen auf Kreis- und Ortsebene des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) auf Kreis - und Ortsebene (§§ 1, 2 der Verordnung über das Kleingarten- und Siedlungswesen und die Kleintierzucht vom 3.12.1959 - GBl. DDR I 1960, S. 1) als rechtsfähige Vereine nach § 22 Abs. 1 des Vereinigungsgesetzes der DDR vom 21.2.1990 (GBl. DDR I, S. 75) hat zu einem identitätswahrenden Formwechsel geführt. Die von den ehemaligen Verbänden mit den Räten der Kreise und Gemeinden abgeschlossenen Verträge über die Nutzung von Bodenflächen zur Erholung bestanden mit den Vereinen fort. Die Beschlußfassungen auf Verbandsebene, insbesondere die auf dem Hauptverbandstag des VKSK vom 27. Oktober 1990, haben an dieser gesetzlichen Rechtsfolge nichts geändert. 2. Mit dem Inkrafttreten des SchuldRAnpG zum 1. Januar 1995 ist der Grundstückseigentümer nach § 8 Abs. 2 SchuldRAnpG in die zwischen den örtlichen Räten und den ehemaligen Kreis- oder Ortsverbänden des VKSK abgeschlossenen (Zwischenpacht-) Verträge eingetreten. 3. Die vom allgemeinen Miet- und Pachtrecht abweichende Bestimmung in § 30 Abs. 2 SchuldRAnpG dient ausschließlich dem Schutz der unmittelbar Nutzungsberechtigten. Der gesetzlich angeordnete Eintritt des Grundstückseigentümers in den Vertrag mit den unmittelbar Nutzungsberechtigten nach § 30 Abs. 2 SchuldRAnpG tritt daher nicht ein, wenn die unmittelbar Nutzungsberechtigten die Nutzung der Bauwerke und der ihnen überlassenen Grundstücke seit langem aufgegeben haben und es sich bei den Bauwerken um halbfertige Ruinen handelt. Der Grundstückseigentümer kann in solch einem Fall bei Beendigung des Zwischenpachtvertrages nach § 556 Abs. 1 BGB a. F. die Herausgabe und Räumung vom Zwischenpächter verlangen.
    OLG Dresden
    21.02.2003
  6. 25 A 310.96 - besatzungshoheitliche Enteignung; Liste C; Enteignung von Wohnblockgrundstücken; entschädigungslose Enteignung; Einfamilienhausgrundstück; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: 1. Die besatzungshoheitliche Enteignung nach der Konzernverordnung vom 10. Mai 1949, Liste C, erstreckt sich nur auf Wohnblockhausgrundstücke, wenn in der Liste C der Name des Enteigneten mit einem Sternchen versehen ist. 2. Die amtliche Anmerkung in der Liste C für das Sternchen-Symbol "Enteignung der Wohnblockgrundstücke" bedeutet, daß der Umfang der Enteignung eingeschränkt werden sollte. 3. Die Beschränkung auf Wohnblockgrundstücke diente allein der Sozialisierung/Überführung in Volkseigentum. 4. Die 1952 erfolgte Eigentumsumschreibung von unbebauten oder mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücken unter Bezugnahme auf die Liste C stellt sich als eine entschädigungslose Enteignung i. S. d. § 1 Abs. 1 lit. a VermG dar.
    VG Berlin
    25.02.2003
  7. 64 S 265/02 - Unwirksame Vorfälligkeitsklausel in Altverträgen; kein Rechtsschutzbedürfnis für Räumungsklage gegen ausgezogenen Mitmieter
    Leitsatz: 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Räumungsklage gegen einen ausgezogenen Mitmieter entfällt, wenn dieser erklärt, in die Wohnung nicht mehr einziehen zu wollen. 2. Bei einer unwirksamen Vorfälligkeitsklausel in einem Mietvertrag, der vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurde, ist die Miete am Monatsende zu zahlen. 3. Eine Vorfälligkeitsklausel ist unwirksam, wenn der Mieter mit Gegenansprüchen nur nach vorheriger schriftlicher Anzeige aufrechnen darf (Bestätigung der st. Rspr. der Kammer).
    LG Berlin
    25.02.2003
  8. 7 A 374/01 MD - Zuordnungsanspruch; Bundeseisenbahnvermögen; Entwidmung
    Leitsatz: Mit einer ordnungsgemäßen einvernehmlichen [Ent-] Widmung eines sanierungsbedürftigen, teilweise einsturzgefährdeten Wohngrundstückes zum 30. Juni 1990 sind die Zuordnungsansprüche des Bundeseisenbahnvermögens untergegangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2001, Az. 3 C 17.01, ZOV 2001, 428).
    VG Magdeburg
    25.02.2003
  9. BVerwG 8 B 151.02 - Insolvenzverfahren; Rückübertragung von Vermögenswerten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Unterbrechung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
    Leitsatz: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verfügungsberechtigten unterbricht dessen Klageverfahren gegen den Bescheid über den einzelnen zurück zu übertragenen Vermögenswert nicht.
    BVerwG
    25.02.2003
  10. 1 BvR 2079/02 - Keine Verfassungsbeschwerde gegen abgewiesene Klage auf zukünftige Räumung wegen Eigenbedarfs
    Leitsatz: Hat das Berufungsgericht eine Klage auf zukünftige Räumung wegen Eigenbedarfs abgewiesen, weil die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) nicht festgestellt werden könne, ist eine Verfassungsbeschwerde dagegen unzulässig. Dem Eigentümer ist es zuzumuten, notfalls erneut Räumungsklage zu erheben. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    26.02.2003