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Suchergebnis Urteilssuche (711 - 720 von 727)

  1. V ZR 206/02 - Zuordnungslage zwischen Treuhandunternehmen; Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße
    Leitsatz: Bestand zwischen Treuhandunternehmen eine Zuordnungslage, so kann später das eine Treuhandunternehmen nicht von dem anderen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße verlangen.
    BGH
    10.01.2003
  2. 62 S 271/02 - Bauwerksentschädigung; Bemessung der Höhe der Entschädigung; Annahmeverzug; Nutzungsentgelterhöhung; Vorenthaltung; Nutzungsentschädigung; Garage
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Entschädigung für ein vom Nutzer errichtetes Bauwerk entsteht nicht erst bei Rückgabe des Grundstückes, sondern schon zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses. 2. Die Entschädigung bemißt sich nach dem Wert des Bauwerks im Zeitpunkt der Rückgabe, im Falle des Annahmeverzuges im Zeitpunkt des Verzuges. 3. Das Nutzungsentgelt kann nicht rückwirkend erhöht werden. 4. Keine Vorenthaltung des Pachtgegenstandes bei Vorliegen von Annahmeverzug des Eigentümers.
    LG Berlin
    09.01.2003
  3. 62 S 365/02 - Zeitweiser Mietverzicht nach öffentlicher Förderung; Mieterhöhung; Staffelmietvereinbarung; vorläufige Miete
    Leitsatz: Verzichtet der Vermieter in einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vorläufig auf einen Teil der Miete (hier: Modernisierungsanteil nach Förderung durch öffentliche Mittel) mit der Maßgabe, daß nach Wegfall der Verzichtsgrundlagen (hier: Wegfall der mit der Förderung festgesetzten Mietobergrenze) die volle Miete zu zahlen ist, verstößt diese Vereinbarung gegen § 557 Abs. 4 BGB wegen Umgehung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach §§ 558 bis 560 BGB.
    LG Berlin
    09.01.2003
  4. III ZR 46/02 - Notarpflichten bei Vorkaufsberechtigung
    Leitsatz: Erhält der beurkundende Notar bei einem Kaufvertrag über ein mit einem Vorkaufsrecht belastetes Grundstück (nur) den Auftrag, dem Vorkaufsberechtigten eine Ausfertigung des Kaufvertrages zu übersenden und gegebenenfalls dessen Freigabeerklärung entgegenzunehmen, so betrifft dies eine im Zusammenhang mit der Beurkundung stehende "unselbständige" Betreuungstätigkeit, für die im Verhältnis zu den Kaufvertragsparteien das Haftungsprivileg des Notars eingreift; dies gilt auch dann, wenn der Notar in dem Übersendungsschreiben an den Vorkaufsberechtigten von sich aus - unzutreffende - Hinweise auf die im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts einzuhaltende Frist gibt.
    BGH
    09.01.2003
  5. 8 U 130/02 - Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution; Zurückbehaltungsrecht wg. Mietminderung
    Leitsatz: Der Mieter kann die Leistung der Kaution nicht wegen Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen den Vermieter zurückbehalten; die Nichtzahlung stellt einen Grund für die außerordentliche fristlose Kündigung des Vermieters dar. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    09.01.2003
  6. 11 S 139/02 - Reihenhaus nicht vom Mietspiegel erfaßt; keine Verpflichtung zur massenhaften Mieterhöhung bei Genossenschaftswohnungen
    Leitsatz: 1. Der Potsdamer Mietspiegel gilt nicht für Wohnungen in Reihenhäusern. 2. Die Vermieterin von Genossenschaftswohnungen muß nicht gleichzeitig ein Mieterhöhungsverfahren für alle Wohnungen einleiten, sondern kann vorab Streitfragen in einigen Musterprozessen klären lassen.
    LG Potsdam
    09.01.2003
  7. VII ZR 181/00 - Minderung, Gebrauchstauglichkeit und - für Errichtung einer Betondecke
    Leitsatz: a) Eine Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs liegt vor, wenn die mit der vertraglich geschuldeten Ausführung erreichbaren technischen Eigenschaften, die für die Funktion des Werkes von Bedeutung sind, durch die vertragswidrige Ausführung nicht erreicht werden und damit die Funktion des Werkes gemindert wird. b) Begründet die vertragswidrige Ausführung das Risiko, daß das ausgeführte Werk im Vergleich zu dem vertraglich geschuldeten Werk eine geringere Haltbarkeit und Nutzungsdauer hat und daß erhöhte Betriebs- oder Instandsetzungskosten erforderlich werden, ist der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch gemindert. c) Eine Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs liegt vor, wenn die mit der vertraglich geschuldeten Ausführung erreichbare Nutzlast einer Betondecke mit der vertragswidrigen tatsächlichen Ausführung nicht erreicht wird. Für die Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs ist es unerheblich, daß die tatsächliche Ausführung nach dem derzeitigen Erkenntnisstand für alle denkbaren Lastfälle ausreicht und welche Vorstellungen der Auftraggeber hinsichtlich der zukünftigen Nutzlast hat. d) Die Berechnung der Minderung nach den Mängelbeseitigungskosten kommt nicht in Betracht, wenn die Nachbesserung unmöglich oder unverhältnismäßig ist. e) Verwendet der Auftragnehmer im Vergleich zur geschuldeten Ausführung minderwertiges Material, dann ist die Vergütung des Auftragnehmers um den Vergütungsanteil zu mindern, der der Differenz zwischen der erbrachten und der geschuldeten Ausführung entspricht. f) Der Auftraggeber kann Minderung für einen technischen Minderwert verlangen, der durch die vertragswidrige Ausführung im Vergleich zur geschuldeten verursacht worden ist. g) Neben einer Minderung für einen technischen Minderwert kann der Auftraggeber für einen merkantilen Minderwert Minderung verlangen, wenn die vertragswidrige Ausführung eine verringerte Verwertbarkeit zur Folge hat, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben.
    BGH
    09.01.2003
  8. VII ZR 408/01 - Fristsetzung mit Androhung der Anfechtung
    Leitsatz: Die mit einer Fristsetzung verbundene Ankündigung, wegen Mängeln den Vertrag anzufechten, kann eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung sein.
    BGH
    09.01.2003
  9. IX ZR 422/99 - Notar, Belehrungspflicht für - bei vermeintlichem Vorkaufsrecht
    Leitsatz: Muß der Urkundsnotar erkennen, daß das Vorkaufsrecht eines Dritten, der mit Rücksicht auf dieses Recht zu der Verhandlung über die Veräußerung eines Grundstücks hinzugezogen wurde, entgegen der Annahme sämtlicher Beteiligten nicht wirksam ist, hat er den vermeintlich Vorkaufsberechtigten über die Unwirksamkeit des Rechts zu belehren.
    BGH
    09.01.2003
  10. 5 W 1/02 - Nutzergebäude, Hinweispflicht des Notars im Vermittlungsverfahren
    Leitsatz: 1. Will ein Grundstückseigentümer den Abriß eines im Eigentum eines Nutzers stehenden Gebäudes erreichen, muß er dieses Gebäude notwendigerweise von dem Nutzer ankaufen (wie BGH, Urteil vom 18. Oktober 2002 - V ZR 268/01, OLG Dresden AgrarR 2000, S. 135 ff.). 2. Auf diese rechtliche Notwendigkeit ist der Grundstückseigentümer im Rahmen eines notariellen Vermittlungsverfahrens durch den Notar, ggf. Beschwerdegericht, hinzuweisen.
    OLG Brandenburg
    09.01.2003