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Urteil Reihenhaus nicht vom Mietspiegel erfaßt


Schlagworte

Reihenhaus nicht vom Mietspiegel erfaßt; keine Verpflichtung zur massenhaften Mieterhöhung bei Genossenschaftswohnungen

Leitsätze

1. Der Potsdamer Mietspiegel gilt nicht für Wohnungen in Reihenhäusern.

2. Die Vermieterin von Genossenschaftswohnungen muß nicht gleichzeitig ein Mieterhöhungsverfahren für alle Wohnungen einleiten, sondern kann vorab Streitfragen in einigen Musterprozessen klären lassen.

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