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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 727)
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102 T 137/02 - Trümmerrestitution; Abwickler; NachtragsliquidatorLeitsatz: Nachträgliche Bestellung eines Abwicklers ("Nachtragsliquidator") bei Trümmerrestitution.LG Berlin07.03.2003
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OVG 2 B 1.97 - Baurecht; Stellplätze für Autohandel im Vorgarten; Begrünungsanordnung; ErmessenLeitsatz: 1. Für die Bestimmung des § 8 Abs. 1 BauO Bln, nach der die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke in einer Tiefe von 5 m hinter der Straßenbegrenzung als Vorgärten gärtnerisch anzulegen sind, ist allein maßgebend, ob die Fläche faktisch nicht überbaut ist. Eine Bebauung der Fläche - im Streifall durch Stellplätze eines Autohandels - schließt deren rechtliche Qualifikation der Fläche als nicht überbaut jedoch nur aus, soweit sie baurechtlich legal ist, wobei § 8 Abs. 1 BauO Bln selbst kein eigenständiges Bauverbot trifft. 2. Bei dem bauordnungsrechtlichen Begrünungsgebot für Vorgartenflächen handelt es sich um eine spezielle, das allgemeine Verunstaltungsverbot des § 10 Abs. 2 BauO Bln miterfassende, positiv auf eine das Orts- und Straßenbild belebende Gestaltung der betreffenden Flächen abzielende Bestimmung.OVG Berlin07.03.2003
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3 S 157/02 - Wirksame Begründung der Entgelterhöhung mit Auskunft des GutachterausschussesLeitsatz: Auch nach § 6 NutzEV a. F. konnte sich der Eigentümer zur Begründung für die Entgelterhöhung auf ein Gutachten des Gutachterausschusses beziehen; die Angabe von identifizierbaren Vergleichsobjekten war nicht erforderlich.LG Potsdam06.03.2003
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III ZR 170/02 - Datschengrundstück; Erholungsnutzungsvertrag mit Zwischenpächter; Baulichkeitenübergang bei Beendigung des UnterpachtvertragesLeitsatz: Leitet derjenige, der ein Grundstück zu Erholungszwecken nutzt (§§ 312 ff. ZGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG), sein Nutzungsrecht nicht unmittelbar vom Eigentümer, sondern von einem Zwischenpächter ab (§ 1 Abs. 2 SchuldRAnpG), so ist für den gesetzlichen Übergang des Baulichkeiteneigentums auf den Grundstückseigentümer nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SchuldRAnpG allein die Beendigung des Unterpachtverhältnisses, nicht die des Zwischenpachtverhältnisses maßgeblich.BGH06.03.2003
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VIII ZR 263/00 - Notfristzeugnis bei Unklarheit über RechtsmittelfristLeitsatz: Ein Notfristzeugnis hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auch dann auszustellen, wenn unklar ist, ob eine Rechtsmittelfrist zu laufen begonnen hat oder unterbrochen worden ist. In diesem Fall lautet das Zeugnis dahin, daß ein Rechtsmittel "bis heute" oder bis zu einem bestimmten Datum nicht eingelegt worden ist.BGH05.03.2003
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62 S 256/01 - Abzug der Kürzungsbeträge während der Laufzeit des Modernisierungsvertrages; Drittmittel bei der MieterhöhungLeitsatz: Kürzungsbeträge wegen der Gewährung von öffentlichen Mitteln für Modernisierung sind bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB regelmäßig dann nicht mehr abzuziehen, wenn die Laufzeit des Modernisierungsvertrages beendet ist; während der vertraglichen Laufzeit sind die Fördermittel in Abzug zu bringen.LG Berlin03.03.2003
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62 S 9/02 - Kündigung von befristeten Mietverträgen mit VerlängerungsklauselLeitsatz: Ein vor dem 1. September 2001 abgeschlossener Mietvertrag auf bestimmte Zeit mit Verlängerungsklausel kann nur zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums (hier: ein Jahr) gekündigt werden.LG Berlin03.03.2003
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18 C 5652/02 - Kündigung bei strukturbedingtem Leerstand im Beitrittsgebiet möglichLeitsatz: Bei einer Kündigung zur Abwendung strukturbedingten Leerstandes und seiner Folgen handelt es sich nicht um eine Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Denn hierfür müßte der Vermieter die Absicht haben, die Werthaltigkeit des Grundstücks auszuschöpfen, beispielsweise durch Abriß und Neubau. Der Abriß und das anschließende Anlegen einer Grünfläche auf dem Grundstück, um die fortlaufenden Verluste zu stoppen, gehört dazu nicht. Für eine derartige Kündigung kann § 573 Abs. 1 BGB herangezogen werden.AG Leipzig28.02.2003
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82 T 141/03 - Keine erhöhte Rechtsanwaltsgebühr nach Umstellung der Klage auf Zahlung an GbRLeitsatz: Wird nach Erhebung der Zahlungsklage durch die Gesellschafter einer GbR "klargestellt", daß die Gesellschaft Kl. sei, kann im Kostenfestsetzungsverfahren der Prozeßbevollmächtigte der Kl. die Erhöhungsgebühr gemäß § 6 BRAGO nicht geltend machen.LG Berlin27.02.2003
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VII ZR 11/02 - Architektenhonorar bei Verarbeitung vorhandener Bausubstanz; Schriftform und ArchitektenhonorarLeitsatz: a) Vorhandene Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird, ist bei den anrechenbaren Kosten gemäß § 10 Abs. 3 a HOAI, § 62 Abs. 3 HOAI angemessen zu berücksichtigen. Dabei kommt es insbesondere auf die Leistung des Architekten oder Ingenieurs für die Mitverarbeitung an. b) Hat der Architekt oder Ingenieur bei den Grundleistungen einzelner Leistungsphasen vorhandene Bausubstanz nicht technisch oder gestalterisch mitverarbeitet, ist es nicht angemessen, diese Bausubstanz insoweit bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen. Das Prinzip der aufwandsneutralen Anrechenbarkeit von Kosten ist insoweit von der HOAI aufgegeben. c) Das Schriftformerfordernis in § 10 Abs. 3 a HOAI ist keine Anspruchsvoraussetzung. Der Architekt oder Ingenieur kann unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 a, 1. Halbsatz HOAI auch dann, wenn eine schriftliche Vereinbarung scheitert, sein Honorar nach anrechenbaren Kosten berechnen, bei denen die vorhandene Bausubstanz angemessen berücksichtigt ist. Im Streitfall muß das Gericht darüber entscheiden, in welchem Umfang die Berücksichtigung stattfindet.BGH27.02.2003