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Urteil Wirksame Begründung der Entgelterhöhung mit Auskunft des Gutachterausschusses
Schlagworte
Wirksame Begründung der Entgelterhöhung mit Auskunft des Gutachterausschusses
Leitsatz
Auch nach § 6 NutzEV a. F. konnte sich der Eigentümer zur Begründung für die Entgelterhöhung auf ein Gutachten des Gutachterausschusses beziehen; die Angabe von identifizierbaren Vergleichsobjekten war nicht erforderlich.
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