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Urteil Kündigung von befristeten Mietverträgen mit Verlängerungsklausel
Schlagworte
Kündigung von befristeten Mietverträgen mit Verlängerungsklausel
Leitsatz
Ein vor dem 1. September 2001 abgeschlossener Mietvertrag auf bestimmte Zeit mit Verlängerungsklausel kann nur zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums (hier: ein Jahr) gekündigt werden.
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