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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 727)

  1. 3 A 96/02 - Vermögensverlust; Zwangsversteigerung; Eigentumsverzicht; Schenkung; Erbausschlagung
    Leitsatz: § 1 Abs. 2 VermG ist nicht auf den Vermögensverlust infolge einer Zwangsversteigerung (analog) anwendbar. Bei den in § 1 Abs. 2 VermG aufgeführten Vorgängen des Eigentumsverzichts, der Schenkung und der Erbausschlagung handelt es sich um rechtsgeschäftliche Handlungen des Eigentümers. An einer solchen rechtsgeschäftlichen Erklärung fehlt es jedenfalls bei dem Eigentumsverlust infolge einer Zwangsversteigerung.
    VG Dessau
    30.09.2003
  2. VG 29 A 294.02 - Aufgebotsverfahren
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an das Aufgebotsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i. V. m. § 15 GBBerG.
    VG Berlin
    06.11.2003
  3. VG 25 A 60.98 - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; komplexen Wohnungsbau
    Leitsatz: Der Restitutionsausschluß des komplexen Wohnungsbaus ist auch dann gegeben, wenn bei der Rückübertragung die Zerreißung städtebaulicher Zusammenhänge nicht zu befürchten ist, weil das genannte bebaute Areal einem Alteigentümer zustünde.
    VG Berlin
    20.05.2003
  4. 25 A 310.96 - besatzungshoheitliche Enteignung; Liste C; Enteignung von Wohnblockgrundstücken; entschädigungslose Enteignung; Einfamilienhausgrundstück; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: 1. Die besatzungshoheitliche Enteignung nach der Konzernverordnung vom 10. Mai 1949, Liste C, erstreckt sich nur auf Wohnblockhausgrundstücke, wenn in der Liste C der Name des Enteigneten mit einem Sternchen versehen ist. 2. Die amtliche Anmerkung in der Liste C für das Sternchen-Symbol "Enteignung der Wohnblockgrundstücke" bedeutet, daß der Umfang der Enteignung eingeschränkt werden sollte. 3. Die Beschränkung auf Wohnblockgrundstücke diente allein der Sozialisierung/Überführung in Volkseigentum. 4. Die 1952 erfolgte Eigentumsumschreibung von unbebauten oder mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücken unter Bezugnahme auf die Liste C stellt sich als eine entschädigungslose Enteignung i. S. d. § 1 Abs. 1 lit. a VermG dar.
    VG Berlin
    25.02.2003
  5. VG 19 A 324.01 - Dachgeschoßausbau für Großraumbüro, Architektur- und Ingenieurbüro, Gemengelage, Einfügen, Gebot der Rücksichtnahme
    Leitsatz: Der Ausbau eines Dachgeschosses zu einem Planungsbüro im Innenbereich ist dann zulässig, wenn es sich nicht ausschließlich um ein allgemeines Wohngebiet handelt, sondern um ein Mischgebiet (Gemengelage). (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    29.10.2003
  6. VG 1 A 21.02 - Niststätten für Haussperlinge und Fledermäuse erhaltungsbedürftig
    Leitsatz: Waren vor einer Sanierung der Fassade Niststätten von Haussperlingen und Fledermausquartiere vorhanden, die im Zuge der Fassadensanierung beseitigt wurden, hat der Grundstückseigentümer nach Beendigung der Bauarbeiten für angemessene Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzniststätten und -quartiere) zu sorgen.
    VG Berlin
    29.09.2003
  7. VG 1 A 243.00 - Straßenreinigungsentgelt, Minderung, unzumutbare Härte, Anlieger, Anliegereigenschaft, Böschung, Brücke, Äquivalenzprinzip
    Leitsatz: 1. Die Anliegereigenschaft nach § 5 Abs. 1 StrReinG setzt lediglich voraus, daß ein Grundstück an eine öffentliche Straße oder seine Bestandteile angrenzt. Schwierige Grundstückssituationen sind nicht bei der Auslegung des Anliegerbegriffs, sondern allein im Rahmen der Prüfung eines unzumutbaren Härtefalles nach § 5 Abs. 3 StrReinG zu berücksichtigen. 2. Die Regelung des § 7 Abs. 6 S. 2 StrReinG, wonach Berlin auch die Kosten der ordnungsgemäßen Reinigung der Straßen auf Brücken trägt, verfolgt nicht den Zweck, Anlieger von der Entgeltpflicht auszunehmen (wie KG, Urteil vom 17. Juli 2002, 24 U 68/01, GE 2003, 118). 3. Grenzt ein Grundstück an eine öffentliche Straße, ist eine Erschließung aber aufgrund der baulichen Situation weder vorhanden noch möglich, kann dies eine unzumutbare Härte nach § 5 Abs. 3 StrReinG darstellen (hier: Böschung).
    VG Berlin
    12.11.2003
  8. VG 1 A 56.98 - Straßenreinigungsentgelt, unzumutbare Härte, Anlieger, Flächennutzungsplan, Denkmalschutz, Trabrennbahn, finanzielle Leistungsfähigkeit, Rentabilität, Neubescheidung
    Leitsatz: 1. Ein atypischer Sachverhalt, der es gebietet, die Härten der Anwendung der generellen Regelung des § 7 Abs. 2 StrReinG durch Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 3 StrReinG zu mildern, liegt vor, wenn die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks durch dessen tatsächliche Beschaffenheit oder die planungsrechtliche Situation eingeschränkt sind und die objektiv mögliche Nutzung des Grundstücks bei Erhebung der Straßenreinigungsentgelte nicht rentabel ist. 2. Ist aufgrund von äußeren Gegebenheiten eine bestimmte Art der Grundstücksnutzung vorgegeben, ist es nicht hinnehmbar, diese durch die Erhebung von Entgelten unmöglich zu machen, die bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Grundstücks und Aufwendung aller zumutbaren Kräfte nicht aufgebracht werden können.
    VG Berlin
    19.11.2003
  9. VG 10 A 321.02 - Zweckentfremdungsverbot-Verordnung; Wegfall der Mangellage; Außerkrafttreten; Ausgleichszahlung; Dauerverwaltungsakt; Bestandskraft; Rücknahme; Wiederaufgreifen; Ermessensreduzierung
    Leitsatz: Nach dem (automatischen) Außerkrafttreten der 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung zum 1. September 2000 steht den Betroffenen, die aufgrund bestandskräftiger Zweckentfremdungsgenehmigungen zur Zahlung einer monatlichen Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, ein Anspruch auf Rücknahme der (Dauer-) Verwaltungsakte zu.
    VG Berlin
    19.12.2003
  10. 3 L 172/01 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Verwirkung des Widerspruchsrechts; Aussichtslosigkeit eines Rückübertragungsanspruch; nicht restituierbare Teilfläche des restitutionsbelasteten Grundstücks; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis
    Leitsatz: 1. Zur Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Grundstücksverkehrsgenehmigungen. 2. Ein vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch ist nicht deswegen offensichtlich aussichtslos, weil eine Teilfläche des restitutionsbelasteten Grundstücks nicht restituierbar ist.
    OVG Greifswald
    17.09.2003