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Urteil Vermögensverlust
Schlagworte
Vermögensverlust; Zwangsversteigerung; Eigentumsverzicht; Schenkung; Erbausschlagung
Leitsatz
§ 1 Abs. 2 VermG ist nicht auf den Vermögensverlust infolge einer Zwangsversteigerung (analog) anwendbar. Bei den in § 1 Abs. 2 VermG aufgeführten Vorgängen des Eigentumsverzichts, der Schenkung und der Erbausschlagung handelt es sich um rechtsgeschäftliche Handlungen des Eigentümers. An einer solchen rechtsgeschäftlichen Erklärung fehlt es jedenfalls bei dem Eigentumsverlust infolge einer Zwangsversteigerung.
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