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Urteil Niststätten für Haussperlinge und Fledermäuse erhaltungsbedürftig
Schlagworte
Niststätten für Haussperlinge und Fledermäuse erhaltungsbedürftig
Leitsatz
Waren vor einer Sanierung der Fassade Niststätten von Haussperlingen und Fledermausquartiere vorhanden, die im Zuge der Fassadensanierung beseitigt wurden, hat der Grundstückseigentümer nach Beendigung der Bauarbeiten für angemessene Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzniststätten und -quartiere) zu sorgen.
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