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65 S 444/00 - Niedrige Miete allein nicht ausreichend für Anwendung der Sozialklausel nach EigenbedarfskündigungLeitsatz: 1. Das Bestandsinteresse des Mieters nach einer wirksamen Eigenbedarfskündigung hat hinter dem Erlangungsinteresse des Vermieters zurückzutreten, wenn es sich schlicht um die Vereinbarung einer günstigen Miete mit Ausschluß der Mieterhöhung für einen längeren Zeitraum handelt. 2. Anders wäre es nur, wenn der Vermieter damit eine bewußte Vermögenszuwendung beabsichtigt hatte, was dann nicht der Fall ist, wenn lediglich die Investitionen des Mieters durch die geringe Miete ausgeglichen werden sollen.LG Berlin01.04.2003
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65 T 102/02 - Anforderungen an die Begründung einer fristlosen Kündigung wegen ZahlungsverzugsLeitsatz: An eine Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges dürfen keine zu hohen und übertriebenen formalistischen Anforderungen gestellt werden; vielmehr soll durch den Begründungszwang nur sichergestellt werden, daß der Mieter erkennen kann, welcher Umstand zur fristlosen Kündigung geführt hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.01.2003
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65 T 2/03 - Kostentragungspflicht bei Erledigung vor RechtshängigkeitLeitsatz: War der Mieter mit seiner Zustimmungserklärung zu einem Mieterhöhungsverlangen in Verzug, hat er die Kosten des Rechtsstreits auch dann zu tragen, wenn die Zustimmung nach Einreichung der Klage, aber vor deren Zustellung erklärt wird, und der Vermieter die Klage nicht unverzüglich zurücknimmt.LG Berlin17.03.2003
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65 T 57/03 - Begründungspflicht für Kündigung wegen Zahlungsverzugs; erneute Kündigung mit der RäumungsklageLeitsatz: 1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist mangels Begründung unwirksam, wenn nur ein nicht näher bezeichneter Saldo beigefügt ist. 2. Die Prozeßvollmacht eines Rechtsanwalts umfaßt bei einer Räumungsklage auch die Abgabe einer erneuten Kündigung; eine Zurückweisung durch den Mieter mangels Vollmacht ist ausgeschlossen.LG Berlin27.06.2003
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67 S 110/03 - Ehrverletzendes Wandplakat als KündigungsgrundLeitsatz: Die Anbringung eines ehrverletzenden Plakats an der Hausfassade kann ein ausreichender Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des verantwortlichen Mieters sein. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.08.2003
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67 S 169/03 - Angabe von Drittmitteln bei der Mieterhöhung; KürzungsbeträgeLeitsatz: Nach der Rechtsprechung der Kammer ist die Angabe von Kürzungsbeträgen entbehrlich, wenn Auswirkungen auf die Höhe der verlangten Nettokaltmiete ausgeschlossen sind. Denn der Vermieter ist nicht verpflichtet, in einem Mieterhöhungsverlangen überflüssige Mitteilungen zu machen, die auf die Entscheidungsfindung des Mieters keinen Einfluß haben können. Auf Einwendung des Mieters muß der Vermieter dazu jedoch im Rechtsstreit Angaben zur Gesamthöhe der öffentlichen Fördermittel machen, die sich auf Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verteilen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.10.2003
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67 S 204/03 - Kein Schadensersatz für Mieter bei zu geringen BetriebskostenvorschüssenLeitsatz: Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen zu niedrig angesetzter Betriebskostenvorschüsse kommt nur dann in Betracht, wenn der Vermieter bewußt in Täuschungsabsicht handelte.LG Berlin03.11.2003
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67 S 230/03 - Kein Anspruch des ehemals ausländischen Mieters auf Parabolantenne nach EinbürgerungLeitsatz: Ein ehemals ausländischer Mieter kann sich nach seiner Einbürgerung nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berufen, wonach über das bestehende Kabelnetz hinaus ein Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne zur Information mit heimatsprachlichen Sendungen besteht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.11.2003
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67 S 240/02 - Angabe der Kündigungsgründe in Kündigungsschreiben; Störung des Hausfriedens; AbmahnungLeitsatz: Für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (hier: Störung des Hausfriedens) können nur solche Gründe herangezogen werden, die sich nach der letzten Abmahnung ereignet haben. Der kündigungsrelevante Umstand liegt nicht in der Vertragsverletzung, sondern in deren Aufrechterhaltung trotz entsprechenden Beseitigungsverlangens des Vermieters. Im Kündigungsschreiben müssen die Gründe derart substantiiert angegeben werden, daß der Kündigungsempfänger Klarheit über die Rechtslage und über seine Verteidigungsmöglichkeiten hat.LG Berlin10.02.2003
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67 S 241/02 - Berücksichtigung von Kürzungsbeträgen/DrittmittelnLeitsatz: Bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind Drittmittel (Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten) dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Immobilie vom Voreigentümer modernisiert worden ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.01.2003