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  1. 63 S 105/03 - Kein automatisches Wiederaufleben des Mietminderungsrechtes nach Verwirkung
    Leitsatz: War für einen Zeitraum vor Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) das Minderungsrecht des Mieters verwirkt, lebt es für die Zeit danach nicht automatisch wieder auf. Es bedarf vielmehr zumindest einer Äußerung des Mieters, daß er sich jetzt ausdrücklich auf das Minderungsrecht beruft, es in einer für den Vermieter erkennbaren Weise innerhalb eines angemessenen Zeitraums anzeigt und es geltend macht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    24.10.2003
  2. 8 U 76/03 - Weiterhaftung des ehemaligen Eigentümers für Straßenreinigungsgebühren
    Leitsatz: 1. Ein Zahlungsanspruch der BSR gegen den Eigentümer wird auch ohne Rechnung fällig. 2. Bei Veräußerung und Begründung von Wohnungseigentum haftet der ehemalige Alleineigentümer als Wohnungseigentümer für Reinigungskosten. 3. Nach den Leistungsbedingungen 1994 der BSR haftet der Eigentümer auch nach Veräußerung des Grundstücks auf Zahlung, bis die BSR von der Veräußerung Kenntnis erhalten hat. 4. Der Eigentumswechsel kann erst nach Eintragung im Grundbuch den BSR angezeigt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    23.10.2003
  3. III ZR 41/03 - Keine Provision für Noch-Eigentümer bei vorherigem Verkauf und Übergabe; Wohnungsvermittlung
    Leitsatz: Der als Wohnungsvermittler tätigen juristischen Person steht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 WoVermittG ein Anspruch auf die Vermittlungsprovision nicht zu, wenn eine an ihr rechtlich oder wirtschaftlich beteiligte (natürliche oder juristische) Person Eigentümerin (im Rechtssinne) der vermittelten Wohnung ist; auf "wirtschaftliches Eigentum" kommt es nicht an.
    BGH
    23.10.2003
  4. 16 U 57/03 - Kein Straßenreinigungsentgelt für Hinterlieger bei bloßer Zugangsmöglichkeit
    Leitsatz: Der Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks ist nur dann gegenüber den BSR entgeltpflichtig, wenn ein Zugang zur öffentlichen Straße besteht; die Zugangsmöglichkeit reicht nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    23.10.2003
  5. BVerwG 7 C 64.02 - Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; JCC; Rechtsnachfolger; jüdische Berechtigte
    Leitsatz: 1. Zur Widerlegung der Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes nach § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 3 Buchst. b REAO. Nichtamtlicher Leitsatz 2. Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG gilt die JCC als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten, wenn von diesen, egal aus welchem Grund, keine Anmeldung erfolgt ist.
    BVerwG
    23.10.2003
  6. VII ZR 448/01 - Schadensersatzhaftung des Architekten unabhängig von Begrenzungen nach der VOB für Werkunternehmer; Mängelhaftung
    Leitsatz: Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen eines im Bauwerk verkörperten Mangels der Planung oder der Bauaufsicht ist nach Grund und Höhe unabhängig von einer Haftung des Bauunternehmers.
    BGH
    23.10.2003
  7. IX ZR 270/02 - Kaufpreisrest als Erfolgshonorar
    Leitsatz: a) Läßt sich ein Rechtsanwalt, der im Auftrag der Kaufvertragsparteien mit den Gläubigern des Verkäufers über die Ablösung von Grundpfandrechten aus dem Erlös des verkauften Grundstücks verhandeln soll, versprechen, daß ein nach der Ablösung der Gläubiger etwa übrig bleibender Kaufpreisrest ihm als Honorar zustehen soll, handelt es sich um ein unzulässiges Erfolgshonorar. b) Hat der Mandant eines Rechtsanwalts ein unwirksam vereinbartes Erfolgshonorar bezahlt, ist dieser ungerechtfertigt bereichert nur insoweit, als das an ihn ausgezahlte Honorar die gesetzlichen Gebühren übersteigt.
    BGH
    23.10.2003
  8. IX ZR 324/01 - Vertretung der BGB-Gesellschaft im Prozeß; Abtretung von Steuererstattungsanspruch als Kaufpreiszahlung; Haftung für Notar bei unwirksamer Abtretung
    Leitsatz: ZPO § 56 Abs. 1; BGB § 709 Abs. 1, § 704 Die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer rechts- und parteifähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts können im Prozeß nur einheitliche Anträge stellen. BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 1 Satz 1 Ein Kläger, der ausschließlich notarielle Pflichtverletzungen bei dem als selbständiges Betreuungsgeschäft übernommenen Urkundsvollzug geltend macht, unterstellt damit nicht zugleich Pflichtverletzungen bei der Beurkundung der Entscheidung des Gerichts. BNotO § 19 Abs. 1 Satz 3; BGB § 852 a. F. Vereinbaren die Kaufvertragsparteien, daß der Käufer die auf den Nettokaufpreis zu zahlende Mehrwertsteuer auch durch Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs begleichen kann und der mit dem Vollzug beauftragte Notar erst "nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises" die Eigentumsumschreibung beantragen darf, ist der Antrag frühestens nach Vorliegen einer wirksamen Abtretung zu stellen. Durch eine verfrüht beantragte Umschreibung ist der Verkäufer spätestens dann geschädigt, wenn die Finanzbehörden zu erkennen geben, sie würden auf die Abtretung nicht in voller Höhe zahlen, sowie gegen den Verkäufer einen Haftungsbescheid wegen der danach noch offen stehenden Umsatzsteuer erlassen und wenn die Vollstreckung gegen den wegen des Differenzbetrages verurteilten Käufer aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit scheitert.
    BGH
    23.10.2003
  9. BVerwG 7 C 8.03 - Anmeldung; Restitutionsantrag; Individualisierbarkeit des Vermögenswerts; Präzisierung des Restitutionsantrags; JCC; Ermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts
    Leitsatz: 1. Die fristwahrende Anmeldung setzt die Individualisierbarkeit des Vermögenswerts voraus. Sie muß Angaben enthalten, die zu dem bestimmten Vermögensgegenstand hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch beliebige andere Vermögenswerte ausschließen. 2. Der JCC obliegt die Präzisierung des Restitutionsantrags. Ohne ausreichende Angabe besteht keine weitergehende Ermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts.
    BVerwG
    23.10.2003
  10. IX ZB 153/03 - Insolvenzverfahren; Stundung von Verfahrenskosten; Kostenvorschussanspruch
    Leitsatz: Für die Stundung von Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren hat der Schuldner dem Insolvenzgericht grundsätzlich auch Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen seines Ehepartners zu machen.
    BGH
    23.10.2003