Urteil Anmeldung
Schlagworte
Anmeldung; Restitutionsantrag; Individualisierbarkeit des Vermögenswerts; Präzisierung des Restitutionsantrags; JCC; Ermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts
Nichtamtliche Leitsätze
1. Die fristwahrende Anmeldung setzt die Individualisierbarkeit des Vermögenswerts voraus. Sie muß Angaben enthalten, die zu dem bestimmten Vermögensgegenstand hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch beliebige andere Vermögenswerte ausschließen.
2. Der JCC obliegt die Präzisierung des Restitutionsantrags. Ohne ausreichende Angabe besteht keine weitergehende Ermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts.
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