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Urteil Insolvenzverfahren
Schlagworte
Insolvenzverfahren; Stundung von Verfahrenskosten; Kostenvorschussanspruch
Nichtamtlicher Leitsatz
Für die Stundung von Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren hat der Schuldner dem Insolvenzgericht grundsätzlich auch Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen seines Ehepartners zu machen.
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