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  1. 13 O 373/92 - Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Restitutionsgrundstück; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Passivlegitimation des Verwalters; Abtretung des Restitutionsanspruchs
    Leitsatz: 1. Die auf Unterlassung baulicher Maßnahmen gerichtete einstweilige Verfügung setzt eine Prüfung des Restitutionsanspruchs nur insoweit voraus, als der Hauptanspruch nicht offensichtlich unbegründet sein darf. 2. Der Hauptanspruch ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Enteignung wegen Überschuldung erfolgt war. 3. Die Abtretung des Restitutionsanspruchs ist formfrei, wenn sie vor Inkrafttreten des 2. VermRÄndG erfolgt ist. 4. Zur Passivlegitimation des Verwalters. 5. § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG gilt auch für nicht-dingliche Maßnahmen, wenn sie ihrer Natur nach geeignet sind, den Anspruch des Berechtigten nachhaltig zu beeinträchtigen. 6. Unbeachtlich ist, ob die geplante Maßnahme objektiv dem Interesse des Berechtigten entspricht. 7. Zur Zulässigkeit der Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 a VermG.
    LG Berlin
    22.12.1992
  2. 13. O. 243/92 - Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Verpflichtungserklärung des Sozialamtes
    Leitsatz: Für Klagen des Vermieters aus einer Verpflichtungserklärung des Sozialamtes sind nicht die ordentlichen Gerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig.
    LG Berlin
    03.12.1992
  3. 12 O 74/92 - Nutzungsvertrag; Kleingartengrundstück; Nutzungsherausgabe; Klage auf künftige Leistung
    Leitsatz: 1. Beruft sich der Besitzer eines Grundstücks gegenüber dem Eigentümer auf einen mit der KWV als staatlichem Verwalter abgeschlossenen Nutzungsvertrag, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, wann und wodurch die staatliche Verwaltung über das Grundstück angeordnet und der KWV übertragen worden ist. 2. Ein Antrag auf Herausgabe künftiger, bis zur endgültigen Räumung des Grundstücks gezogener oder schuldhaft nicht gezogener Nutzungen nach § 987 BGB ist gemäß § 259 ZPO zulässig. 3. Die vom unrechtmäßigen Besitzer zu erstattenden Nutzungen für Kleingartengrundstücke sind jedoch gemäß § 20 a BKleingG auf die dort vorgesehenen Entgelte nebst Erhöhungen beschränkt; der objektive Mietwert hat insofern unberücksichtigt zu bleiben.
    LG Berlin
    18.05.1992
  4. 12. O. 309/92 - Datschengrundstück; Erholungsgrundstück; Nutzungsvertrag; Neuabschluss; Verwalter
    Leitsatz: Haben die Nutzer eines Grundstücks mit dem Verwalter nach vertraglicher Beendigung des Nutzungsverhältnisses 1991 ein neues Nutzungsrecht vereinbart, so richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den allgemeinen Vorschriften. Art. 232 § 4 EG BGB ist nicht anwendbar.
    LG Berlin
    07.09.1992
  5. 12. O. 184/92 - Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Aufwendungsersatzanspruch des Mieters
    Leitsatz: Nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung über ein Grundstück ist der gemäß § 16 Abs. 2 VermG aus den in bezug auf das Grundstück bestehenden Rechtsverhältnissen allein Berechtigte und Verpflichtete der Eigentümer; der ehemalige staatliche Verwalter haftet daneben nicht (mehr).
    LG Berlin
    25.06.1992
  6. 62 S 64/92 - Mietspiegel für Neubauwohnungen 1990; Balkon; Diskothekenlärm; behebbarer Mangel
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel für Neubauwohnungen 1990 gibt die ortsübliche Miete zuverlässig wieder. 2. Das Nichtvorhandensein eines Balkons ist bei Neubauwohnungen nicht gesondert negativ zu berücksichtigen. 3. Diskothekenlärm als behebbarer Mangel.
    LG Berlin
    27.04.1992
  7. 62 S 70/92 - Informationsfreiheit; Satellitenantenne; Heimatsender; Gleichbehandlungsgebot
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Informationsfreiheit ist nicht schrankenlos. 2. Kein Anspruch des Mieters auf Installation einer Satellitenantenne.
    LG Berlin
    18.05.1992
  8. 62 S 82/92 - Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Kabelfernsehen; Divergenzberufung
    Leitsatz: 1. Eine erstinstanzliche Entscheidung beruht im Sinne von § 511 a Abs. 2 ZPO dann auf der Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung, wenn die Nichtanwendbarkeit der Sache zu Unrecht bejaht worden ist. 2. Der Begriff der Wertverbesserung in § 541 b BGB und § 3 MHG ist identisch. 3. Kabelfernsehen als Wertverbesserung.
    LG Berlin
    01.06.1992
  9. 62 S 87/92 - Kündigung; Nutzungsverhältnis; Erholungsgrundstück
    Leitsatz: Kündigung eines Nutzungsverhältnisses über ein Erholungsgrundstück nur unter den Bedingungen des § 314 Abs. 3 ZGB.
    LG Berlin
    07.05.1992
  10. 1 O 186/91 - Entschädigungsanspruch; Enteignung; Gesetzgebungsunrecht: Mietpreisbindung; Neue Bundesländer
    Leitsatz: Kein Entschädigungsanspruch für legislatives Unrecht.
    LG Bonn
    16.03.1992