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Urteil Nutzungsvertrag


Schlagworte

Nutzungsvertrag; Kleingartengrundstück; Nutzungsherausgabe; Klage auf künftige Leistung

Leitsätze

1. Beruft sich der Besitzer eines Grundstücks gegenüber dem Eigentümer auf einen mit der KWV als staatlichem Verwalter abgeschlossenen Nutzungsvertrag, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, wann und wodurch die staatliche Verwaltung über das Grundstück angeordnet und der KWV übertragen worden ist.

2. Ein Antrag auf Herausgabe künftiger, bis zur endgültigen Räumung des Grundstücks gezogener oder schuldhaft nicht gezogener Nutzungen nach § 987 BGB ist gemäß § 259 ZPO zulässig.

3. Die vom unrechtmäßigen Besitzer zu erstattenden Nutzungen für Kleingartengrundstücke sind jedoch gemäß § 20 a BKleingG auf die dort vorgesehenen Entgelte nebst Erhöhungen beschränkt; der objektive Mietwert hat insofern unberücksichtigt zu bleiben.

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