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Urteil Wertverbesserungszuschlag
Schlagworte
Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Kabelfernsehen; Divergenzberufung
Leitsätze
1. Eine erstinstanzliche Entscheidung beruht im Sinne von § 511 a Abs. 2 ZPO dann auf der Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung, wenn die Nichtanwendbarkeit der Sache zu Unrecht bejaht worden ist.
2. Der Begriff der Wertverbesserung in § 541 b BGB und § 3 MHG ist identisch. 3. Kabelfernsehen als Wertverbesserung.
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